Bundestag – THOMAE: Statt Strafrecht zu verschärfen, sollten wir bestehende Gesetze konsequent anwenden

Zu den Äußerungen von Bundesinnenministerin Faeser zu einer möglichen Strafrechtsverschärfung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae:

Pressefoto Stephan Thomae

„Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte sind immer auch Angriffe auf unseren Rechtsstaat und unsere öffentliche Sicherheit. Das dürfen wir nicht tolerieren. Die Forderung nach einer Strafverschärfung als Reaktion auf die Vorkommnisse in der Silvesternacht wirkt aber eher wie Symbolpolitik. Eine echte Strafbarkeitslücke für das ‚gezielte Locken in einen Hinterhalt‘ drängt sich nicht unmittelbar auf. Denn die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften wurden in den letzten Jahren bereits deutlich verschärft. Demnach können Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte nach geltender Rechtslage bereits mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Gerichte haben damit ausreichend Mittel an der Hand, entsprechende Taten angemessen zu ahnden. Es handelt sich insofern eher um eine Frage der Strafzumessung. Eine Anhebung der Mindeststrafe würde den Beurteilungsspielraum der Gerichte unnötig einschränken. Statt reflexartig das Strafrecht zu verschärfen, sollten wir bestehende Gesetze konsequent anwenden.“

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