Bundestag – DJIR-SARAI/THOMAE: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung erklärt FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai:

Bijan Djir-Sarai

„Mit dem heutigen Urteil zur Parteienfinanzierung hat das Bundesverfassungsgericht die Anhebung der absoluten Obergrenze für verfassungswidrig erklärt. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte dieses Verfahren gemeinsam mit anderen Fraktionen angestrengt. Das Urteil zeigt, dass die grundlegende Kritik an dem seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahren berechtigt war.

Die FDP hat die fraglichen Mittel seit der Klageerhebung im Jahre 2018 separiert und nicht verausgabt. Das Urteil zeigt auch, dass eine sorgfältige und transparent entwickelte Reform des Parteiengesetzes erforderlich ist. Hierzu sucht die FDP den konstruktiven Diskurs mit den anderen demokratischen Parteien.“

 

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephan Thomae:

Pressefoto Stephan Thomae

„Das Urteil ist ein echter Paukenschlag. Es zeigt, dass es richtig war, hier nochmal ganz genau hinzusehen. Die Gesetzgebung zur Parteienfinanzierung verlangt zurecht besondere Sensibilität. SPD und Union bekommen jetzt die Quittung dafür, dass sie 2018 ein Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag gedrückt haben, das politischen Parteien mit einer fadenscheinigen Begründung mehr Geld zuschustert. Es liegt im Interesse aller Parteien, sich vom Vorwurf der Selbstbedienung frei zu halten. Genau diesen Vorwurf hat die letzte Große Koalition aber befeuert. Die dargelegte Begründung der gestiegenen Anforderungen durch Digitalisierung rechtfertigt keine derartige gesetzliche Änderung. Das haben wir in unserem Normenkontrollantrag gerügt und Recht bekommen. Demokratie ist eben nicht zum Schnäppchenpreis zu haben. Wir müssen aber deutlich machen, dass der Gesetzgeber in jeder Situation sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger umgeht. Daher braucht es Sensibilität, größtmögliche Transparenz und eine besondere Begründungspflicht.“

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