Schleswig-Holstein – Annabell Krämer zu „Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung“

In ihrer Rede zu TOP 20 (Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

Annabell Krämer
Annabell Krämer

„Frau Ministerin Heinold, Sie haben uns ja gerade ausführlich dargelegt, wie es um die Durchführung der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steht. Wir stellen gemeinsam fest, da ist viel Luft nach oben. Bemerkenswert ist, dass selbst das Land seiner Vorbildrolle nicht gerecht geworden ist. Die Frist zur Abgabe wird voraussichtlich auch für die landeseigenen Liegenschaften gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es noch viel düstererer ausgesehen. Denn wie unsere Kleine Anfrage offengelegt hat, war dem Land im Dezember teilweise nicht einmal klar, für welche Liegenschaften überhaupt Grundsteuer gezahlt werden muss.

Aber anstatt sich in Demut zu üben, geht die Ministerin vor die Presse und erklärt ‚Eigentum verpflichtet‘ oder empfiehlt beim Ausfüllen der Erklärung, immer daran zu denken – ich zitiere Ministerin Heinold -– „Schön, dass ich zu denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben“. Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin sehr gespannt, ob dann auch bei den bald säumigen Ministerien die Erinnerungsschreiben sowie die Bußgelder eintrudeln.

Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratischeres und somit bürgerfreundliches – ich sollte vielleicht auch sagen ministerienfreundliches – Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Dies war aber schon in der Jamaika-Koalition mit dem grün geführten Finanzministerium nicht mehrheitsfähig. Aber anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen in der Datenerhebung. Wohlgemerkt von Daten, welche der Landesregierung schon lange vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus.

Hätten Sie sich doch Mal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Bodenrichtwerte, die das Land vorgibt, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer Böses denkt. Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Schauen wir auf die Flurkarten, erschließt sich auf den ersten Blick, dass viele Clusterungen mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist das Finanzministerium nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche und das Chaos ist groß. Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende!

Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und Grundstückseigentümern kommt die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht eingehalten werden konnten – und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Finanzministerium, das muss man so klar benennen.

Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorbildrolle gerecht wird! Und unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir Freie Demokraten fordern werden, dass das Land für die nächste Hauptfeststellung auf das einfache Flächenmodell umschwenkt. Sämtliche Daten hierfür hat die Finanzbehörde ja nun vorliegen.“

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