Thomas L. Kemmerich: Dennoch werden Gründer im Nebenerwerb in Thüringen noch immer wie Gründer zweiter Klasse behandelt
Auf Initiative der Freien Demokraten im Thüringer Landtag können Gründer auch im Nebenerwerb seit kurzem Mikrodarlehen von bis zu 35.000 statt zuvor 25.000 Euro erhalten. Das hat Wirtschaftsminister Tiefensee in der heutigen Landtagsdebatte ausdrücklich bestätigt. Die Landesregierung reagierte damit im Vorgriff auf einen Antrag der FDP, der heute in erster Lesung beraten wurde. Außerdem wurde die von der FDP als zu gering kritisierte Kreditlaufzeit von fünf auf sieben Jahre erhöht.
„Dennoch werden Gründer im Nebenerwerb in Thüringen noch immer wie Gründer zweiter Klasse behandelt“, sagt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP. Etliche Förderprogramme des Freistaats stehen ihnen überhaupt nicht offen, etwa der Digitalbonus, der Dekarbonisierungsbonus sowie Inno-Invest. „Dieses Dilemma muss dringend aufgelöst werden. Eine Neuausrichtung der Gründerfinanzierung in Thüringen kann zu mehr wirtschaftlichen Wachstum und damit Wettbewerbsfähigkeit führen. Gründer schaffen Arbeitsplätze und sichern somit den Wohlstand unseres Landes“, so Kemmerich. „Oft ist es Gründern im Nebenerwerb allerdings nicht möglich, ihr Unternehmen aus eigener Kraft auszubauen. Eine gezielte Unterstützung trägt maßgeblich dazu bei, dass sich diese Unternehmen erfolgreich etablieren können.“
Kemmerich verweist auf einen zweiten Missstand. Gründer, die über einen akademischen Abschluss verfügen, werden grundsätzlich stärker gefördert als solche mit Meisterabschluss. „Ein Meister muss uns genauso viel wert sein wie ein Master“, fordert er.
Gründer im Nebenerwerb gehen einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach und bauen ihre Selbstständigkeit nebenbei auf.