Zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg erklärt der stv. FDP-Landesvorsitzende Prof. Andreas Moring:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt leider ein weiteres Mal, was wir schon vorher wussten. Die Verbrechensbekämpfung ist in Hamburg noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Der Senat hat den Schutz vor Cyberkriminalität völlig verschlafen und jetzt zeigt sich auch noch, dass es der Innenbehörde an Sensibilität im Umgang mit dem Datenschutz fehlt.
Senator Grote braucht dringend eine Digitalstrategie bei der Kriminalitätsbekämpfung. Dazu gehört auf der einen Seite eine zeitgemäße Ausstattung der Polizei und auf der anderen ein sorgfältiger Umgang mit den Daten der Bürger.“
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html