Schleswig-Holstein – Annabell Krämer zu TOP 8 „Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale“

In ihrer Rede zu TOP 8 (Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer

Annabell Krämer
Annabell Krämer

„Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Die meisten Bürgerinnen und Bürger leben abseits der großen Städte und müssen einen nicht unerheblichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der eine lebt gerne auf dem Land. Die andere muss aus Mangel an bezahlbarem oder verfügbarem Wohnraum den größeren Städten den Rücken kehren oder zieht gar nicht erst dort hin.

Unabhängig von den Beweggründen nehmen diese Menschen den Druck vom Wohnungsmarkt, aber auch einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf. Die Arbeitsorte in unserer Dienstleistungsgesellschaft liegen aber nun mal überwiegend in den Metropolen. Aber nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger tragen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen. Trotzdem sind die Kostensteigerungen seit dem letzten Jahr besonders erheblich. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – auf mindestens 38 Cent pro Kilometer einzusetzen. Und dieses ab dem ersten Kilometer und somit unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke. Denn grundsätzlich sind die Kosten je Kilometer, die Pendlerinnen und Pendler auf ihrem täglichen Arbeitsweg zu tragen haben, gleich, unabhängig davon, ob es sich um den 21. Kilometer oder den ersten zurückgelegten Kilometer handelt. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert.

Ich befürchte, dieses Beharren auf die Ungleichbehandlung resultiert aus der Unkenntnis, die unter anderem auch der grüne Wirtschaftsministers Robert Habeck schon demonstriert hat, der tatsächlich verlautbarte, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme. Nein, Herr Minister Habeck, die Pendlerpauschale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu – unabhängig von der Wahl der Mobilitätsform. Deshalb heißt sie ja auch Entfernungs- und nicht KFZ-Pauschale.

Ganz nebenbei: Auch wer seinen Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad zurücklegt, hat Kosten zu tragen, die zudem in letzter Zeit erheblich gestiegen sind. Gestiegene Anschaffungs- und Wartungskosten von Kraftfahrzeugen, E-Bikes, konventionellen Rädern, erhöhte Kraftstoffpreise und gestiegene Ausgaben für Monatskarten des ÖPNV sorgen dafür, dass die anrechenbare Entfernungspauschale bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitsweges deckt. Andere Werbungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Entstehung in der Steuererklärung ansetzbar – nur die Entfernungspauschale verkommt aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ die Grünen, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf. Wir alle wollen doch den Druck auf den Wohnungsmarkt in unseren Städten reduzieren. Dann sorgen Sie nicht weiterhin dafür, dass es sich Bürger – trotz niedrigerer Mieten auf dem Land – nicht leisten können, dort hinzuziehen. Es muss auch in der heutigen Zeit bezahlbar sein, tägliche Wegstrecken von oft über 100 Kilometern am Tag zu bewältigen. Bei aller falschen Ideologie – auch das gehört zu gerechter Sozialpolitik dazu!

Kommen wir noch kurz zum auf den letzten Drücker eingereichten Alternativantrag von Schwarz-Grün. Er ist ein phantastisches Symbol für die fehlenden Gemeinsamkeiten in dieser Koalition – er strahlt vor Uneinigkeit. Ein auf den letzten Metern erwirkter Kompromiss. Nein, im Ernst, da heißt es: ‚Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie sollen soziale und ökologische Belange der Mobilität besser berücksichtigen‘. Herrlich – es lebe die Bürokratie und das Revival des Fahrtenbuches – jetzt allerdings für sämtliche Mobilitätsformen! Unsere jetzt schon überlasteten Finanzämter werden sicher begeistert sein ob der zukünftig zu überprüfenden Wahl der genutzten Fortbewegungsmittel. Ich freue mich auf die gleich erfolgende Darstellung der Praktikabilität durch meine Kollegen von Schwarz-Grün.“

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