In ihrer Rede zu TOP 11+29+41 (Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer
„Alle, die die Videos der SOKO-Tierschutz aus einem Schlachtbetrieb bei Flintbek mit den eklatanten Verstößen gegen den Tierschutz gesehen haben, können diese nicht vergessen. Das Fachgespräch im Umweltausschuss hat auch gezeigt, es lag nicht an zu wenigen Stellen der Veterinärbehörde. Vielmehr lag es daran, dass die Aspekte des Tierschutzes nach Ermessen der handelnden Personen einfach willentlich missachtet wurden.
Die Veterinärämter in Schleswig-Holstein überprüfen die Einhaltung von Gesetzen bei Schlachtungen. Vor allem die Einhaltung des Tierschutzgesetzes stellt die Behörden bei der Überprüfung vor eine immense Herausforderung, wie es die zuständige Kreis-Veterinärin beim Fachgespräch im letzten Umweltausschuss dargestellt hat. Sobald sich die Veterinärbehörde für die Überprüfung ankündigt, wird der Betreiber eines Schlachthofes, der den Tierschutz ansonsten nicht ernst nimmt, ordnungsgemäße Schlachtungen sicherstellen. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, um eine Gesetzesgrundlage für eine datenschutzkonforme und verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen zu starten.
Ob eine Bundesratsinitiative in ein Gesetz mündet, ist aber nicht sicher, auf jeden Fall vergeht viel Zeit. Schleswig-Holstein sollte deshalb dem vorbildlichen Handeln Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens folgen und die Einhaltung des Tierschutzes unabhängig von der Bundesgesetzgebung gewährleisten. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zu handeln und eine Richtlinie zu entwickeln, die eine nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung freiwillige Videoüberwachung in den Schlachthöfen ermöglicht. Wir wollen, dass allen Schlachtbetriebe, die bereits jetzt eine Videoüberwachung einführen möchten, ein rechtssicherer Weg aufgezeigt wird.
Die Mehrzahl unserer Schlachtbetriebe versteht ihr Handwerk, hält die Tierschutzgesetze ein und darf somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die vielen kleinen schleswig-holsteinischen Schlachthöfe tragen zum Tierwohl bei, indem sie tierschutzgerecht schlachten und – was wir immer wieder fordern – dazu beitragen, dass die Transportwege für die Tiere so kurz wie möglich gehalten werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Videoüberwachungs-Projekt gestartet, dem sich alle kreisansässigen Schlachthöfe angeschlossen haben. Dieses zeigt auch das Interesse der Branche und belegt, dass es lediglich einige schwarze Schafe gibt, die dafür sorgen, dass eine ganze Branche in Verruf gerät. Die Betreiber möchten zeigen: Wir handeln tierschutzkonform und haben nichts zu verstecken. Der Verband der Fleischerwirtschaft unterstützt den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung ausdrücklich und fordert zudem auch noch weitere Schulungsmaßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit den Schlachttieren. Sie sehen, die Branche ist bereit, das ihrige dazu beizutragen, damit sich Geschehnisse wie in Flintbek nicht wiederholen.
Rechtssichere Videoüberwachungen im Vorwege zu einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage sind jedoch an die Einhaltung wichtiger datenschutzrechtlicher Bedingungen geknüpft. Die Datenschutzgrundverordnung setzt voraus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben stellen ein solches berechtigtes Interesse dar. Die Videoüberwachung als Mittel muss zudem erforderlich und angemessen sein. Insofern ist eine Tonaufzeichnung auszuschließen, Verpixelungen von Gesichtern sind zu prüfen und die Speicherdauer von Aufzeichnungen ist auf das erforderliche Minimum von einigen Tagen zu begrenzen.
Wir wollen, dass unsere Schlachthöfe eine Richtlinie als Handreichung bekommen, die es ihnen ermöglicht, durch freiwillige Videoüberwachung zu belegen, dass tierschutzkonform gehandelt wird. Wir wollen die Schlachtbetriebe auch bei der Finanzierung dieser Videosysteme nicht alleine lassen, sondern bitten die Landesregierung, die erforderlichen Investitionen durch Fördermittel zu unterstützen. Das Handwerk möchte transparent handeln – unterstützen wir es dabei!
Wir tragen auch Verantwortung für unsere Schlachttiere – denn gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung stehen die Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes!“