Bayern – KALTENHAUSER: Wieso hat die Staatsregierung die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wirklich verlängert?

Die bayerische Staatsregierung hatte im Alleingang die Abgabefrist der Grundsteuererklärung bis Ende April verlängert. Die Landtags-FDP wollte deshalb wissen, wie es um die Grundsteuererklärungen, die die Liegenschaften des Freistaates betreffen, bestellt ist. Eine Schriftliche Anfrage hat nun ergeben, dass bereits 77,4 Prozent der Privatpersonen ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Allerdings hat die bayerische Staatsregierung offenbar keine Kenntnis davon, wie viele Grundsteuererklärungen für Liegenschaften des Freistaats noch nicht eingereicht wurden. Dazu Dr. Helmut Kaltenhauser, haushaltspolitischer Sprecher:

Dr. Helmut Kaltenhauser

„Die Staatsregierung weiß bis auf die Kommastelle, wie viele Privatpersonen ihre Grundsteuererklärung bisher abgegeben beziehungsweise nicht abgegeben haben. Nur bei ihren eigenen Liegenschaften weiß sie es nicht? Das ist nicht plausibel! Die Finanzämter wissen genau, welche Grundsteuererklärungen noch fehlen. Warum sollte das bei der Staatsregierung anders sein? Ein Schelm, wer vermutet, dass die Abgabequote der Staatsregierung selbst unzureichend sein könnte und sie deshalb den Abgabetermin aus Eigeninteresse von Ende Januar auf Ende April verlegt hat.“

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