Annabell Krämer zu TOP 10 „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein“

In ihrer Rede zu TOP 10 („Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein“) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

Annabell Krämer
Annabell Krämer

„Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.

Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen; es wird lediglich moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung einfach übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Hier geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des Büchereivereins Schleswig-Holsteins.

Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges.

Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Plätze im Norden unseres Landes, wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

Zudem sollen die Mittel für die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden, damit die Mittelzuweisung unbürokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Frauenberatungsstellen in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet ausschreiben zu können und besetzte Stellen zu entfristen.

Mobile Frauenberatungen wie zum Beispiel die ‚Landgrazien‘ sollen ebenfalls über das FAG förderfähig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme für Balkonkraftanlagen und Wärmepumpen mit über 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Grün nicht bereit ist, jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. ‚Gewalt in Beziehungen geschieht oftmals im Verborgenen. Die Dunkelziffer solcher Fälle ist enorm hoch. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Schutzräume und mehr Aufklärung.‘ Diese richtige Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerpräsidenten. Insofern wird es Zeit, dass wir diese Forderung auch mit finanziellen Mitteln realisieren.

Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt erst ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro in 2023 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zum Büchereiwesen und den Frauenhäusern.

Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Prospektiv könnte auch sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht über 180 Tage für das Fundtier auch wirklich nachkommen. Dieses kann durch die halbe Million Euro nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch ein Einstieg, um die Tierheimfinanzierung endlich auf verlässliche Säulen zu stellen. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben und nicht wie in Hamburg die Versorgungsverträge aufkündigen.

Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und die bisher im Einzelplan hinterlegten Mittel als verlässliche wiederkehrende Unterstützung zur Verfügung stellen.“

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