Oliver Kumbartzky zu TOP 26+47 „Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen“

In seiner Rede zu TOP 26+47 („Flexiblere Umsetzung der Abbauverpflichtung von zwei Windenergieanlagen beim Repowering sowie mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen“) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

Oliver Kumbartzky

„Das gestrige Urteil ist schon ein ziemlicher Hammer. Es gab offensichtlich seitens des Innenministeriums handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Regionalplans. Das zuständige Innenministerium und die Landesregierung insgesamt sind jetzt gefordert, Wildwuchs zu verhindern sowie schnellstmöglich einen fehlerfreien Regionalplan vorzulegen, um die nötige Planungssicherheit wieder herzustellen. Falls Gesetze zu beschließen sind, der Landtag also gefragt ist, bietet die FDP-Fraktion gerne ihre Unterstützung an.

Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Dem Antrag der SPD werden wir sehr gerne zustimmen. Die Regelung des gleichzeitigen Rückbaus zweier Windkraftanlagen für eine neu errichtete Anlage passt nicht in diese Zeit und auch nicht zu Schleswig-Holstein als Windenergieland. Wir müssen Repowering nicht nur ermöglichen, sondern auch die Vorschriften dafür realistisch und zielorientiert formulieren. Das Wort gleichzeitig muss also aus der aktuellen Regelung definitiv raus. Zum Antrag der Koalition: Hier haben sich CDU und Grüne richtig ins Zeug gelegt und zumindest versucht, mal alles, was Windenergieausbau und Repowering angeht, in einen Antrag zu quetschen. Ich war erst beeindruckt, was da für ein inhaltsvoller Antrag von der Koalition kam. Das kennt man sonst so gar nicht. Dann habe ich aber gesehen, dass man lieber wieder einfach den Koalitionsvertrag abgeschrieben hat. Mich wundert, dass die zahlreichen sehr aktuellen Themen aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Windkraft offenbar noch gar nicht von der Landesregierung angepackt worden sind. Insofern kann ich den Unmut und den Antrag der Fraktionen schon verstehen. Der einzige Punkt im Antrag von CDU und Grünen, der nicht schon im Koalitionsvertrag stand, ist der, dass die Kommunen weiterhin Unterstützung bei der Planung bekommen sollen. Bravo! Bemerkenswert ist, dass Sie gar nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, was ‚mehr Windleistung ermöglicht‘, in den Antrag mit aufgenommen haben. Was ist denn aus den Kleinstwindparks geworden? Hier hört und liest man gar nichts mehr von.

Die Evaluation der Kriterien begrüße ich. Alle Kriterien, die nachweislich überflüssig oder zu detailliert sind, stehen der Windenergie nur im Weg. Dass landesrechtliche Vorgaben geprüft werden, begrüße ich sehr. Auch bundesrechtliche Vorgaben kann man mal prüfen. Vielleicht fällt der Landesregierung dann ja auf, dass das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes schon jetzt ein Repowering außerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dagegen sperrt sich in Schleswig-Holstein aber die Landesplanung. Daher müssen Windkraftanlagen, die aktuell gültige Abstände zur Wohnbebauung einhalten, außerhalb der Flächen zurückgebaut werden. Warum folgt die Landesregierung hier nicht den Bundesvorgaben?

Zusammenfassend stelle ich fest: CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag sehr viel in Sachen Windenergie vorgenommen. Umgesetzt ist aber noch so gut wie gar nichts. Und durch das gestrige OVG-Urteil haben Sie nun richtig Druck. Wir werden das weitere Vorgehen gewohnt konstruktiv begleiten.“

 

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