In seiner Rede zu TOP 3 („Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Die wirklich nicht linksliberale Zeitschrift ‚Die Welt‘ schreibt, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: ‚Es sollte der große schwarz-grüne Wurf werden. Mit einer sogenannten Generalklausel in Landesgesetzen wollte die schwarz-grüne Koalition dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturen und Investitionsvorhaben künftig nicht mehr durch Bürgerbegehren verzögert werden. Daraus, das lässt sich ein gutes halbes Jahr später deutlich erkennen, wird erst einmal nichts. Selbst einem gegenüber Günthers ursprünglichen Plänen bereits deutlich abgespeckten Gesetzentwurf mit dem völlig unscheinbaren Titel Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erlitt bei einer Expertenanhörung im Landeshaus an der Kieler Förde Schiffbruch.‘
Das ist die Wahrnehmung, die Sie hätten auch wahrnehmen sollen. Weiter heißt es bei dem Kollegen von diesem wirklich nicht sozialliberalen Blatt: ‚Es ist die erste größere Pleite für den im Norden populären Ministerpräsidenten seit dem Amtsantritt im Jahr 2017.‘ Das ist in der Tat falsch, denn es ist nicht die erste. Die erste hat ihm sein Digitalminister mit dem Rückzug beim eGovernment-Gesetz schon zugeführt.
In der Sache selbst: Es gibt bei diesem Gesetzentwurf – und da habe ich nie ein Hehl daraus gemacht – einige kleinere Regelungen, die durchaus sinnvoll umgesetzt sind. Das beginnt bei der Frage zu den Regeln zum Alterspräsidenten und es geht tatsächlich aus meiner Sicht durchaus um bestimmte Quoren, die man heraufsetzen kann, um auch an dieser Stelle etwas zu verändern. Und selbst bei der Zweijahresfrist gegen einen Bürgerentscheid habe ich nicht nur große Sympathien – das halte für richtig, dass man diese Regelungen verändert.
Aber das sind kleine Regelungen, die wir in einem kurzen Verfahren mit wenig Aussprache hätten regeln können. In Wahrheit geht es um etwas anderes. Neben diesen kleinen Regelungen macht diese Landesregierung etwas mit den Elementen der unmittelbaren Demokratie, die zu einem massiven Eingriff und zu einer massiven Einschränkung der Bürgerbeteiligung in diesem Land führen und das ist, wie Karl Martin Henschel, der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Grünen gesagt hat, in der Tat eine Trendumkehr mit bundesweiter Signalkraft und sie ist unnötig. Sie ist unnötig deshalb, weil diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zu keiner Zeit auch nur irgendeinen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme vorlegten.
Ich muss ehrlich sagen: Es hat mich auch selbst überrascht, weil auch ich mit den Wahrnehmungen unterwegs war, die Hotelprojekte in Schleswig-Holstein scheitern immer an Bürgerbegehren und da muss man doch etwas dagegen machen. Der Verein ‚Mehr Demokratie‘ hat jedes einzelne Bürgerbegehren und jeden einzelnen Bürgerentscheid aufgelistet, in seiner Datenbank abrufbar niedergelegt. Hier wird aufgezeigt, wie viele Bürgerbegehren wirklich, zum Beispiel gegen Klimaschutzbelange, gemacht worden sind und wie viele tatsächlich dafür gesorgt haben, dass Wirtschaftsprojekte positiv durchgesetzt worden sind. Und das hält sich in der Tat, und es ist die Leistung dieses Vereins ‚Mehr Demokratie‘, der diese empirische Basis gelegt hat, die Waage und ist nicht Ausdruck eines von Bürgerinnen und Bürgern maßlos benutzten Instrument zum Anhalten bestimmter Dinge. Deshalb gibt es keinen Grund für diese massiven Einschränkungen unmittelbarer Demokratie in diesem Land.
Und neben den Eingriffen, die dann dazu führen, dass in kleineren Gemeinden, in denen nur eine Fraktion existiert, wegen Bauleitplanung nämlich gar keine Bürgerentscheidungen möglich sein werden, kommen Sie an der anderen Stelle bei den Themen mit Fraktionsstärken um die Ecke. Statt dafür zu sorgen, dass sich mehr Menschen aktiv in unsere Demokratie einbringen wollen, schaffen Sie etwas, dass man, selbst wenn man als gewählter Kommunalvertreter demnächst in den Kommunalvertretungen sitzt, an der Ausschussarbeit nicht mehr teilnehmen darf, weil Sie die Fraktionsgrenze hoch setzen.
Das rüttelt an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen. Eine Entscheidung, die die Grünen 2008 erstritten haben. Wenn Sie das heute hier beschließen, dann werden wir alles dafür tun, in den Gesprächen mit dem SSW und auch mit der SPD dafür zu sorgen, dass wir das vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Angesicht dieser Lage sind solche Einschränkungen genau das, was wir von dieser Landesregierung nicht wollten. Wir hatten gehofft, dass hier Bürokratieabbau im Kern entstehen würde. Demokratieabbau hatten wir uns nicht erhofft, doch der passiert hier heute.“