Schleswig-Holstein – Christopher Vogt zu TOP 9+19 „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen“

In seiner Rede zu TOP 9+19 („Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale sowie Kulturdenkmale schützen“) erklärt der Vorsitzende und kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

Vogt
Christopher Vogt
Freie Demokraten FDP
Beisitzer im Bundesvorstand
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

„Ich kann den Unmut vieler Sylter und auch Gäste über den offenbar ungenehmigten Abriss des „Alten Gasthofs“ in List gut nachvollziehen. Viele Menschen haben ja auch Erinnerungen an Feste dort. Als jemand, der diese wunderschöne Insel gern besucht, kannte ich dieses historische Reetdachgebäude auch. Sylt ist ja überregional bekannt und die Lage auf dem Sylter Immobilienmarkt ist bekanntermaßen nicht nur landesweit, sondern auch bundes- und sogar europaweit eine ganz besondere. Rein rechtlich betrachtet scheint es sich hier um einen nicht genehmigten Abriss eines Hauses zu handeln. Der „Alte Gasthof“ stand nämlich nicht unter Denkmalschutz und war auch kein Kulturdenkmal mehr, was an der bekannten Gesetzesänderung im Jahr 2015 liegt. 2016 wurde das Gebäude von Mitarbeitern des Landesamtes für Denkmalpflege nochmals überprüft und es wurde dann kein Denkmal, obwohl das Gebäude zwar sehr alt, aber eben nicht mehr im historischen Zustand war und offenbar vor allem deshalb auch keinen ausreichenden Denkmalwert aufwies. Der nun kürzlich erfolgte Abriss könnte mit einer angekündigten erneuten Begehung zu tun haben, bei der auch der Innenbereich überprüft werden sollte. Es ist aber zweifelhaft, ob dies am Status tatsächlich etwas verändert hätte, wie man zumindest den Medien entnehmen kann.

Der SSW schlägt jetzt eine Verschärfung des Denkmalschutzgesetzes vor: Wir sind da äußerst skeptisch, denn dieser Vorschlag könnte auch Probleme auslösen, die vielleicht auch gar nicht gewollt sind.  Ich verstehe zwar gerade mit Blick auf Sylt und die dort noch immer vorhandenen vielen historischen Gebäude Ihre Sorge, aber Ihr Vorschlag würde wohl landesweit zu vielen zusätzlichen Rechtsunsicherheiten führen, denn ein vorläufiger Status als Kulturdenkmal erscheint mir schon sehr willkürlich zu sein. Denkmalschutz ist ein wichtiges Instrument, um denkmalwürdige Bauten vor dem Rückbau oder der Zerstörung zu bewahren. Der FDP ist ein angemessener Denkmalschutz sehr wichtig und wir wollen den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein dadurch stärken, indem wir für mehr Transparenz gegenüber den Eigentümern und für faire Bedingungen für den Erhalt sorgen. Die steuerliche Entlastung der Eigentümer muss einfacher werden.

Die von den Denkmalschutzbehörden verlangten Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein, woran ich zumindest bei einigen Beispielen, die einem so geschildert werden, durchaus Zweifel habe. Das haben wir ja auch bei den neuen Fenstern des Landeshauses gesehen. Die waren nicht nur unfassbar teuer. Man kann sie auch nicht mehr auf Kipp stellen, was energetisch auch etwas fragwürdig ist. Der Denkmalschutz darf sich jedenfalls nicht dahingehend kontraproduktiv auswirken, dass vor allem Privateigentümer diesen als nicht zu bewältigendes Problem wahrnehmen.

Und wir wollen, dass sich Denkmalschutz und Energieeffizienz oder auch die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht ausschließen. Deshalb muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass es hierfür geeignete Lösungen gibt. Warum gibt es hierzu immer noch keine Vorlage der Landesregierung? Was macht die selbsternannte Klimaschutzkoalition hier? Warum stehen Sie bei dieser Klimaschutzmaßnahme auf der Bremse? Die Vorlagen des SSW sollten wir im Ausschuss weiter beraten.“

 

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