Elf konkrete Aufgaben für die Fortentwicklung der Thüringer Justiz

Mehrheitliche Zustimmung für Initiative der FDP im Fachausschuss des Landtags

Franziska Baum

Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, für den gesamten Justizbereich eine Aufgabenanalyse durchzuführen und dabei besonders die Veränderungen der Arbeitsabläufe durch die Digitalisierung und die Einführung der eAkte zu berücksichtigen. Das ist die zentrale Forderung eines von der FDP initiierten Antrags, der jetzt vom Justizausschuss mehrheitlich befürwortet wurde. Die finale Abstimmung steht auf der Tagesordnung der dieswöchigen Plenarsitzung.

„Die Justiz ist eine Säule der Demokratie; sie muss jederzeit sowie qualitativ hochwertig arbeitsfähig sein. Dennoch erleben wir immer wieder, dass die Gesetzeslage und ihr Vollzug auseinanderklaffen. So können mitunter Strafprozesse nicht zügig genug durchgeführt oder mangels personeller Kapazitäten gar nicht erst eröffnet werden. Um die Arbeitsfähigkeit der Justiz sicherzustellen, bedarf es eines Personalentwicklungskonzeptes, das den Namen auch verdient“, sagt Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP. Für die Vorlage dieser Personalbedarfsplanung räumt der Landtag der Landesregierung eine Frist bis zum ersten Quartal 2024 ein.

Die Freien Demokraten haben ihren Antrag bereits im Juni 2021 eingebracht. Nach umfassenden Diskussionen im Justizausschuss sowie nach einer Experten-Anhörung haben sich die rot-rot-grünen Fraktionen dem Antrag angeschlossen. Franziska Baum bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des Antrags.

Der Antrag benennt 11 konkrete Aufgabenfelder in der Thüringer Justiz. Dazu gehört
#den Justizvollzug mit dem nach Justizvollzugsgesetzbuch erforderlichen Personal auszustatten
#die Juristenausbildung an allen Thüringer Ausbildungsstandorten der Justiz einheitlich und unter Verwendung digitaler Unterrichtsmaterialien und -methoden weiterzuentwickeln
#in einer ergebnisoffenen Analyse die Frage der Umstellung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher auf ein Hochschulstudium zu prüfen.

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