Anlässlich der mündlichen Anhörung heute im Finanzausschuss zum geplanten Paritätsgesetz von CDU und Grünen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die breite Kritik der Experten an verschiedensten Punkten des Paritätsgesetzes zeigt, dass der Entwurf der Koalition handwerklich schlecht gemacht ist und dringend überarbeitet werden muss.
Aus unserer Sicht ist das geplante Paritätsgesetz sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Das Land hat überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Sparkassenrechts. Dafür ist überwiegend der Bund zuständig.
Außerdem steht das geplante Paritätsgesetz bei der Besetzung von Aufsichtsorganen von Landesunternehmen unter dem Motto ‚Geschlecht schlägt Expertise‘. Die Bestenauslese spielt keine Rolle mehr, denn fehlendes Fachwissen soll im Zweifel durch Schulungen nachgeholt werden.
Schwarz-Grün erweist Frauen mit einem solchen Gesetz einen Bärendienst. Es ist ein richtiges Ziel, den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und diese zu fördern. Aber eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, ist falsch verstandenen Frauenförderung.
Wir hätten das geplante Paritätsgesetz gerne in einem sorgfältigen parlamentarischen Verfahren beraten, damit die vielen Kritikpunkte behoben werden können. Schwarz-Grün hat dies abgelehnt und peitscht das Gesetz lieber am kommenden Mittwoch durchs Plenum. Leider bringt die Koalition damit ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg.“