Schleswig-Holstein – Oliver Kumbartzky zu TOP 13 u.a. „Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz“

n seiner Rede zu TOP 13+31+43A (Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung, Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke sowie Dringlichkeitsantrag Gebäudeenergiegesetz ) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

Oliver Kumbartzky
Oliver Kumbartzky

„Ich danke Minister Tobias Goldschmidt für seinen Bericht zu unserem Dringlichkeitsantrag. Und vor allem danke ich dem Ministerpräsidenten dafür, dass er seinen Umweltminister zurückgepfiffen hat. Bei einem klaren Abseits wird gepfiffen. Und hier stand Tobias Goldschmidt sogar so weit im Abseits, dass nicht einmal ein Videobeweis nötig war.

Dass die Landesregierung nun im Bundesrat dem eigenen Antrag nicht zustimmen wird, klingt nach einem Stück aus dem Tollhaus, scheint in der schwarz-grünen Liebesbeziehung aber ein normaler Vorgang zu sein. Was allerdings schwer verwundert, ist die Tatsache, dass der designierte CDU-Generalsekretär Lukas Kilian per Pressemitteilung verlauten ließ, dass die CDU nichts von den Bundesratsaktivitäten des MEKUN gewusst habe. Gibt es bei Schwarz-Grün keine Bundesratskoordinierung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU von den Anträgen nichts wusste. Das können Sie vielleicht ihrer Parteibasis so verkaufen, aber uns nicht.

Zur Sache lässt sich sagen, dass das Gebäudeenergiegesetz schon in seiner jetzigen Fassung für die Bürger nicht stemmbar wäre und dringend abgeändert werden muss. Wer den vorliegenden Gesetzentwurf dann noch verschärfen und vorziehen will, der ist wirklich weit weit weg von den Menschen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss nun alles dafür getan werden, das Gesetz realistisch und gangbar zu machen. Die FDP hat dazu einen klaren Beschluss auf dem jüngsten Bundesparteitag gefasst. Die Transformation der Energieversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität ist uns Freien Demokraten wichtig. Sie muss aber bezahlbar bleiben und durch Anreize und Hilfen erreicht werden. Bevor der Staat den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Vorgaben für ihre Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, jetzt schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können. Deswegen ist es auch grundsätzlich richtig, dass die Landesregierung Bürgschaften bereitstellen will. Zudem brauchen wir einen Gesamtplan für das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft. Dieser muss jetzt ebenfalls schnell entwickelt werden. Und bevor der Bundeswirtschaftsminister den Menschen Wärmepumpen verordnet, muss das Netz deren Anschluss vertragen.

Das bringt mich zum nächsten Thema, der Stromverteilnetzplanung. Der Strombedarf wird in den kommenden Jahren drastisch steigen. Wärmepumpen können gerade im Neubau eine sehr effiziente Heizungsform sein, allerdings wird ihr Ausbau in Deutschland schon heute durch den schleichenden Verteilnetzausbau limitiert. Der ganze Ausbau der Erneuerbaren Energien wird uns nichts bringen, wenn die Netze die notwendigen Lasten nicht von A nach B leiten. Es ist erschreckend zu lesen, dass ein großes Wohnungsunternehmen nach einer Offensive, mehr Wärmepumpen zu verbauen, diese aufgrund des zu schwachen Netzes nicht anschalten kann. Solche Meldungen bringen den Klimaschutz keinen Zentimeter voran.

Wenn der Wunsch der Grünen in Erfüllung gehen würde und wir nur auf E-Mobilität setzen würden, hätte das noch weitere Auswirkungen auf den benötigten Netzausbau. Ein massiver Ausbau von Wärmepumpen durch ein Verbot des Einbaues neuer Öl- und Gasheizungen wird die Verteilnetze immens belasten. Dieser Punkt verbindet auch die beiden SPD-Anträge in gewisser Weise. Die Netze, die wir haben und für die unsere Bürger in Schleswig-Holstein bereits jetzt die höchsten Netzentgelte zahlen, sind nicht darauf ausgelegt, dass sich jeder eine Wärmepumpe einbaut. Die Reform der Netzentgelte, für die von allen Bundesländern nun gemeinsame Vorschläge erarbeitet werden, muss Minister Goldschmidt dringend voranbringen. Sonst bringt uns jeglicher Ausbau der Verteilnetze nur noch höhere Netzentgelte, die keiner mehr zahlen möchte bzw. zahlen kann.

Der Ausbau der Verteilnetzwerke ist deswegen ein zentrales Thema für die Energieversorgung in Schleswig-Holstein. Eine flächendeckende Versorgung mit erneuerbaren Energien kann nur dann erreicht werden, wenn die Netze den Anforderungen an die Schwankungen der Einspeisung von erneuerbaren Energien gerecht werden können. Dafür braucht es eine kontinuierliche Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Die seit Anfang dieses Jahres mögliche unbegrenzte Einspeisung von privaten PV-Anlagen ist ein wichtiger Faktor für die Energiewende. Dadurch wird allerdings zusätzlicher Strom in die Netze geleitet, die dann transportiert werden müssen. Die Bundesregierung hat die BNetzA und damit auch Tennet beauftragt, erstmals von einer größeren Menge an Strombedarf auszugehen und die Netze so zu planen. Von dieser Annahme wurde bislang gar nicht ausgegangen.

Beim Abschlussdatum des fertigen Ausbaus der Stromnetze gibt es allerdings ein weiteres Problem. Und zwar strebt die Bundesrepublik Klimaneutralität bis 2045 an und die Landesregierung will dieses Ziel bereits 2040 erreichen. Dadurch müssen die Netze hier bereits früher fertiggestellt werden. Zum Antrag der SPD-Fraktion: Nachdem die Landesbürgschaften verkündet wurden, bleibt als einzige Forderung des Antrags übrig, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen soll, dass überall da, wo die kommunale Wärmeplanung ein Wärmenetz vorsieht, kein Verbot von Öl- und Gasheizungen greift. Das ist sinnvoll, damit nicht unnötigerweise Wärmepumpen gekauft und installiert werden, obwohl das Haus in naher Zukunft an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die Frage ist allerdings, inwieweit das möglich ist und ab wann diese Ausnahmeregelung greifen soll: Das Ampelsystem, welches Ministerpräsident Günther in der PK am Dienstag angesprochen hatte, wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ab wann so eine Ausnahmereglung greifen könnte.

Nicht alle Gemeinden können bereits jetzt sagen, ob ein Wärmenetz für das Quartier oder den Wohnort eine Lösung ist. Diese Ausgangssituation muss auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtert werden. Nur weil eine Gemeinde noch nicht aussagekräftige Pläne hat, darf den Bürgern dort kein teurer Wärmepumpenausbau aufgezwungen werden.

Und das führt mich zurück an den Beginn meiner Rede: Das Gebäudeenergiegesetz muss deutlich verbessert werden. Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht exemplarisch für die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen: Dogmatische Vorfestlegungen auf einzelne Technologien, planwirtschaftliche Regelungswut bis ins Detail und ignorante Überforderung der Betroffenen. Eine solche Politik erzeugt unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten der CO2-Vermeidung und fehlende Akzeptanz bei den Menschen. So wird aus Deutschland kein Vorbild beim Klimaschutz, sondern ein abschreckendes Beispiel. Gut, dass Habeck und Goldschmidt zurückgepfiffen wurden.“

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