Regelungen des Innenministeriums ignorieren Parlamentsvorbehalt und sind zudem auch noch handwerklich ungenügend.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, wonach die Regeln für Fristen, in denen Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, für unwirksam erklärt wurden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung herbe Kritik am Rettungsdienstplan des Innenministeriums geübt und in seinem Urteil die Regelungen zur Hilfsfrist für unwirksam erklärt. Das ist eine weitere herbe Klatsche für Innenminister Strobl.
Dessen Ministerium wurde in seinen grundlegenden Ausführungen, wonach die Hilfsfrist ein reines Planungsinstrument sei, vom VGH eindeutig widerlegt. Zudem – so der VGH – enthalte der Rettungsdienstplan Regelungen, die durch das Parlament hätten beschlossen werden müssen.
Es ist auch ohne die genaue Begründung des VGH bereits absehbar, dass Strobls Ministerium einerseits inhaltlich ungenügende Arbeit abliefert, andererseits dabei sogar den Parlamentsvorbehalt ignoriert.
Strobl, der bereits den Sex-Skandal und die haarsträubende Beförderungspraxis im Polizeiapparat zu verantworten hat, fügt seiner unrühmlichen Liste von Misserfolgen und Fehlentscheidungen ein weiteres Kapitel hinzu.
Nach dem Urteil zur Hilfsfrist fragt man sich: Wann endet die Gnadenfrist für den skandalumwitterten Innenminister?“