Heiner Garg zu TOP 32+33 „Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen“

In seiner Rede zu TOP 32+33 (Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn – damit das Leben bezahlbar bleibt) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

Heiner Garg
Heiner Garg

„Ich komme zunächst mal auf den Antrag zum Mindestlohn zu sprechen. Lieber Kollege, Dirschauer, als ich zum ersten Mal Ihren Antrag – und zwar nur die Überschrift – gesehen habe, bin ich ein bisschen zusammengezuckt, weil ich mich an die ewig lange Debatte zur Einführung eines Mindestlohns erinnert habe. Nun mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube, ich habe 2011 auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz versucht, einen Vorstoß zu wagen. Das Ding hieß damals nicht Mindestlohn, sondern feste verbindliche Lohnuntergrenze. Die Republik war damals offensichtlich nicht so weit. Ich sage übrigens auch, dass meine eigene Partei damals auch nicht so weit war.

Ich finde es gut, dass es heute einen Mindestlohn gibt und ich finde auch das Verfahren der Mindestlohnkommission richtig. Ich sage ganz ehrlich, wenn die Zahl, die die Kollegin Midyatli genannt hat, richtig ist, woran ich eigentlich keinen Zweifel habe, und mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt vom erhöhten Mindestlohn profitieren, dann sollten wir uns beim Fachkräftemangel ernsthaft Gedanken machen, was da eigentlich los ist. Weil wir beide Anträge in den Ausschuss verweisen, hoffe ich, dass wir uns darüber nicht nur austauschen, sondern zu bestimmten Punkten auch eine Anhörung stattfindet. Wenn es darum geht, Intervalle zu überprüfen, bin ich voll bei Ihnen. Man sollte zumindest auch das Intervall der Anpassung beim Mindestlohn überprüfen. Man sollte sich auch den Sachverstand sowohl auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeberseite im Hinblick auf die Ausnahmeregelung genau angucken und hinterfragen, ob die heute tatsächlich noch in dieser Form weiter gelten soll. Bei den Betriebsrenten hat die Ampel schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht.

Ich würde mir übrigens auch wünschen, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches schon die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, endlich konsequent umgesetzt würde. Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ist ein Ärgernis, und zwar schon seit Jahren. Das diese durch die Ampel abgeschafft werden soll, ist genau der richtige Schritt. Ich habe einfach mal ein paar Zahlen zusammengetragen. In Deutschland haben rund 18,5 Millionen Menschen eine Betriebsrente bzw. einen Anspruch darauf. Das ist in Ordnung. Was mir Bauchschmerzen bereitet, ist, dass die Betriebsrente sehr unterschiedlich eingesetzt wird von Unternehmen. Bei den großen Unternehmen mit 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind es 88 Prozent und bei den kleinen Unternehmen sind es dann weniger als 50 Prozent. Da ist also noch Luft nach oben. Ich glaube, da müssen wir bei der Ausnahmesituation, auch wenn wir über die Abschaffung reden wollen, darauf gucken, wie sich das eigentlich auf die Unternehmerinnen und Unternehmer auswirkt. Wenn man sich die Deckungssummen im internationalen Vergleich anschaut, fällt auf, dass die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland bei 8000 Euro pro Kopf liegt und in den Niederlanden bei 88.000 Euro pro Kopf. Ich glaube, das macht eine Befassung im Wirtschafts- und/oder Sozialausschuss mit den entsprechenden Anzuhörenden noch wichtiger.

Um tatsächlich eine armutsfeste Alterssicherung zu ermöglichen, bei einem Rentenniveau, welches ohnehin unterhalb des europäischen Durchschnitts liegt, macht es Sinn, sich darüber zu unterhalten, ob und wie an Ausnahmeregelungen weitergearbeitet werden soll, oder ob sie abgeschafft werden sollen. Ich glaube mal, Wahlkampf hin oder her, der SSW hat mit beiden Themen jedenfalls einen wichtigen Impuls gesetzt und ich freue mich, auch im Namen des Kollegen Buchholz, auf die Ausschussbefassung.“

 

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