In seiner Rede zu TOP 12 (Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Es ist keine Frage, dass es zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie gehört, dass man sich gegenüber verfassungsfeindlichen Elementen in all seinen Bereichen zur Wehr setzt. Man versucht sie zu identifizieren und gerade nicht an sicherheitsrelevante Stellen zu lassen. Und diese sicherheitsrelevanten Stellen sind nicht nur öffentliche Behörden, sondern sind Einrichtungen, die zum Schutz der kritischen Infrastruktur erheblichen Einfluss auf die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen haben können. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz nimmt deshalb nicht nur Bezug auf sicherheitsrelevante behördliche Einrichtungen, sondern auch auf Einrichtungen, die für diese Infrastruktur von Bedeutung sind.
Da ist Handlungsbedarf. Das ist keine Frage. Aber diesen Handlungsbedarf Ihrem Antrag zuzuordnen, fällt schwer. Frau Kollegin Glißmann spricht über die Reichsbürger, die vermehrt irgendwo auftreten und die in der Tat ein Phänomen sind, das verfassungsschutzrechtlich ja durchaus in der Überwachung ist. Der Kollege Kürschner lässt uns das, was in dem Antrag geschrieben ist, nämlich das Verbot der patriotischen Union, zum Thema machen. Alles in der Tat Dinge, die verfassungsfeindliche Aktivitäten sind, aber bei keinem dieser Themen habe ich bisher wahrgenommen, dass es den systematischen Versuch der Infiltration staatlicher Behörden oder Einrichtungen gegeben hätte.
Und deshalb ist dieser Teil Ihres Antrages schwer in Einklang zu bringen mit dem, was tatsächlich richtig ist und was wir gemeinsam machen sollten. Deshalb bin ich ganz bei Herrn Dolgner, dass wir uns im Ausschuss darüber noch gewaltig zu unterhalten haben werden. Jedenfalls könnte ich dem Antrag so heute nicht zustimmen, denn es gibt an einigen Stellen einfach schlicht und ergreifend Dinge, über die man reden muss. Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz sieht ja bestimmte Kategorien der Sicherheitsüberprüfungen und Maßnahmen dazu vor. Allerdings eben in abgestufter Art und Weise: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und dann die mit besonderen Auflagen usw. Dafür ist dann eben vorgesehen, dass man die zuständigen Behörden fragt. Die Auskunft beim Verfassungsschutz als ersten Schritt, die Auskunft bei den Staatsanwaltschaften als zweiten Schritt und gegebenenfalls noch die weitere Verarbeitung der Erkenntnisse.
Eigene behördliche Erkenntnissammlungen, um die es jetzt offenbar geht, nämlich das Durchforsten von Internet und Social Media, ob es solche Aktivitäten gibt, sind da nicht vorgesehen gewesen. Und das mit gutem Grund nicht, denn wer soll das dann leisten? Ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Dinge auch tatsächlich zur Erkenntnis zu erheben und dann gegebenenfalls auskunftsfähig zu sein? Oder wollen wir allen Ernstes den Behörden sagen, die eine solche sicherheitsrelevante Thematik haben, dass sie selbst in die Prüfung eintreten und gegebenenfalls das Web und Social Media durchkämmen sollten. Das ist total unausgegoren. Aus meiner Sicht geht es hier ganz stark um einen ganz wichtigen Bereich der Ausweitung der Tätigkeit des Landesverfassungsschutzes und nicht so sehr darum, das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz anzufassen.
Natürlich ist es uns ein Dorn im Auge, dass Menschen, die sich als verfassungsfeindlich aktiv erwiesen haben, oft mit den rechtsstaatlichen Möglichkeiten im Beamtenrecht dagegen vorgehen und längere Zeit darin verbleiben. Aber jetzt mal allen Ernstes. Sagen Sie mir konkret, wie wir da rangehen wollen. Sagen Sie mir konkret, wie wir das beschleunigen wollen, denn Art. 19 IV des Grundgesetzes und die Rechtsstaatsgarantie wollen wir ja nicht anpacken. Das heißt, dass dagegen Vorgehen ist eine normale rechtsstaatliche Art und Weise. Die Personen wehren sich dagegen, dass sie schlicht und ergreifend mit diesen verfassungsfeindlichen Aktivitäten in Zusammenhang gebracht werden. Mir fehlt bei aller Liebe, Frau Glißmann, ein bisschen die Fantasie, wie diese Beschleunigung im Beamtenrecht stattfinden soll. Das Ziel ist klar. Aber wie soll das vor sich gehen? Denn die gesicherte Erkenntnis und die rechtskräftige Feststellung, dass jemand verfassungsfeindlich ist, muss Voraussetzung dafür sein, dass ich ihn aus dem Beamtenverhältnis tatsächlich entferne.
Zum Waffenrecht haben meine Vorgänger vieles gesagt, das halte ich alles für richtig und deshalb sollten wir dringend über all diese Themen nachdenken. Eine Verschärfung des Waffenrechtes halte ich auch nicht für falsch. Ich halte es im Übrigen auch im Gegensatz zu vielen Menschen meiner Partei und meiner Bundespartei für nicht unbedingt zwingend, dass Sportwaffenbesitzer diese Sportwaffen bei sich zu Hause haben müssen. Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, auch im Waffenrecht bestimmte Dinge anders zu machen. Das führt jetzt aber sehr weit. Das alles ist ein bisschen Konvolut von Vielem, das unter der Überschrift steht ‚Gut gemeint‘. Jetzt kommt es darauf an, dass es auch gut gemacht wird und deshalb sollten wir das im Ausschuss besprechen.“