Baden-Württemberg – Jung: Für Langholz-Transporte wird bürokratischer Ballast endlich über Bord geworfen

Verfahrensvereinfachung war dringend geboten

Im Zusammenhang mit der bekannt gewordenen Regelung des Verkehrsministeriums, die für Langholz-Transporte den Verzicht auf ein Anhörungsverfahren vorsieht und die Erlaubnis bzw. Genehmigung für bis zu drei Jahre erteilt werden kann, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

Dr. Christian Jung
Dr. Christian Jung

„Ich begrüße es sehr, dass auch auf meinen Druck hin die Landesregierung nun endlich die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Langholztransporten entscheidend nachgebessert hat. Es war schlicht nicht einzusehen, warum seit Jahresbeginn in Baden-Württemberg deutlich mehr bürokratischer Aufwand betrieben werden soll als zum Beispiel in Bayern oder Rheinland-Pfalz.

 

Jetzt ist bis Ende 2027 klar: Bei Langholztransporten bis 25 Meter – bei Ladekran entsprechend länger, bis maximal 27 Meter – ist im nachrangigen Straßennetz kein aufwändiges Anhörungsverfahren mehr erforderlich. Gut ist, dass die Genehmigung gleich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden kann.“

 

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