Das bayerische Kabinett hat heute Vormittag beschlossen, gegen die aktuell geltende Regelung der Erbschaftsteuer zu klagen. Dazu Dr. Helmut Kaltenhauser, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:
„Gegen ein Gesetz Klage einzureichen, das man selbst zu verantworten hat, passt zur populistischen Politik von Markus Söder. Er selbst hat die geltende Fassung 2016 mitverhandelt und ihr zugestimmt. Faktisch klagt Söder gegen sich selbst und bleibt damit Spitzenreiter der Widersprüche. Es muss endlich Schluss sein mit Söders Klamauk der Verfassungsklagen. Was wir jetzt brauchen, ist eine konstruktive, lösungsorientierte Politik!
Die FDP-Fraktion will ebenfalls Änderungen bei der Erbschaftsteuer – und zwar eine grundlegende Reform, die eine Regionalisierung vorsieht: Wenn den Ländern die Einnahmen zukommen, sollten sie auch die Kompetenz haben, über die Ausgestaltung dieser Steuer zu entscheiden. Eine bundeseinheitliche Lösung für eine Thematik, die regional sehr unterschiedlich ist, widerspricht sich. Um insbesondere bayerische Grundstückerben zu entlasten, fordern wir zudem, die Freibeträge um 25 Prozent zu erhöhen oder mittels eines geeigneten Index an die Wertentwicklung von Immobilien zu koppeln.
Bundesfinanzminister Lindner hat sich offen für eine solche Reform ausgesprochen, wenn es eine gemeinsame Initiative aus den Ländern gibt. Statt im Bundesrat zum Scheitern verurteilte Alleingänge öffentlichkeitswirksam zu vermarkten, sollte sich die Staatsregierung daher lieber bemühen, andere Bundesländer als Verbündete zu gewinnen. Doch hier blockieren auch mehrere unionsgeführte Landesregierungen. Dass eine solche Einigung seitens der CSU bisher auch nicht ernsthaft versucht wurde, zeigt, dass Söder und Aiwanger nicht wirklich an einer echten Reform gelegen ist. Dies verwundert nicht, denn zwischen CSU und Freien Wählern besteht ein großer Dissens. Bevor sie die Klage einreichen, sollten sie klären, was sie überhaupt wollen.“