Zum heutigen Kabinettsbeschluss über einen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird unser Verfahrensrecht im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung weiterentwickelt. Das ist ein großer Fortschritt bei der Modernisierung unseres Rechtsstaates. Videoverhandlungen im Zivilprozess werden künftig Normalität statt Ausnahme. Ob im Wege der Videokonferenz verhandelt wird, soll künftig nicht mehr allein vom Wohlwollen der Gerichte abhängen. Denn anders als im Strafverfahren sind es im Zivilprozess die Parteien, die den Ton angeben sollten. Mit der Schaffung virtueller Rechtsantragstellen erhalten Bürger zudem einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz. Mit dem Gesetzentwurf wird das Vertrauen unserer Bürger in den Rechtsstaat und sein Justizsystem gestärkt, denn zu Recht werden in einer digitalen Welt kostengünstige und effiziente Verfahren erwartet.“