Zur veröffentlichten Begründung des Landesverfassungsgerichts zur einstweiligen Anordnung zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften, erklärt der innen- und rechtspolitischer Sprecher, Bernd Buchholz:
„Die Begründung des Landesverfassungsgerichts nehmen wir zwar zur Kenntnis, halten sie aber nicht für durchschlagend, weil sie im Kern Gemeindevertreter, die betroffen sind, zur Vermeidung von schwerwiegenden Folgen auf den Verwaltungsrechtsweg verweist. Wir haben deshalb Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt und erwarten dazu in den nächsten 14 Tagen eine mündliche Verhandlung.“