Hochschulen müssen Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen
In der heutigen zweiten Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Wer die Debatte um die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende aufrichtig führen will, der muss neue Wege der Hochschulfinanzierung aufzeigen. In der Expertenanhörung wurde deutlich, dass die Hochschulen den drohenden Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen müssen. Im Haushalt des Wissenschaftsministeriums können die notwendigen Mittel aber nicht mobilisiert werden, wie Ministerin Olschowski betont. Und hier haben ausgerechnet die Parteien, die sich Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit sonst gerne auf die Fahnen schreiben, keine Lösung – im Gegensatz zu uns Freien Demokraten!
Denn wir sagen ganz klar: Es ist eben nicht sozial gerecht, dass der Dachdecker seinen Meister selbst bezahlen muss, während man als Akademiker an den Kosten seines Studiums nicht beteiligt wird. Und es ist genauso wenig sozial gerecht, dass die KFZ-Mechanikerin mit ihren Steuern dem Studenten aus wohlhabendem Hause sein Studium quasi querfinanzieren muss. Deshalb treten wir seit Jahren ein für das Modell der nachgelagerten Studiengebühren, die erst nach Studienabschluss und dem Erreichen eine Einkommensschwelle fällig werden. Wir brauchen solche neuen Wege der Finanzierung, da die Mittel für die Hochschulen nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können.“