Landesregierung muss Wärmeplanung mit Bundesvorhaben harmonisieren
In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion (Drucksache 17/4937) zum Vorgehen der Landesregierung in Sachen kommunaler Wärmeplanung beraten. Hierzu sagte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:
„Im Bund haben sich SPD, Grüne und FDP auf gemeinsame Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Die Bezahlbarkeit des Gesetzes wird nun gewährleistet, seine Praxistauglichkeit durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sichergestellt. Mit einem Wärmeplanungsgesetz bereitet die Bundesregierung einen einheitlichen Rechtsrahmen vor, der die Bürger entlastet und den Kommunen Klarheit bringt. Bis 2028 sollen Kommunen eigene Wärmepläne erarbeiten. Erst dann, erst, wenn vor Ort jeweils passgenaue Transformationspfade abgesteckt wurden, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Unter Grün-Schwarz hat Baden-Württemberg bei der Wärmeplanung einen Sonderweg eingeschlagen. Mit dem landeseigenen Klimaschutzgesetz wurden viele Kommunen bereits bis Ende 2023 zur Wärmeplanung verpflichtet. Damit dieser Sonderweg nicht zur Sackgasse wird, muss Grün-Schwarz auf die Entwicklungen im Bund reagieren. Landeseigene Vorgaben müssen schleunigst angepasst, Förderkulissen frühzeitig angeglichen werden. Die Haltung von Umweltministerin Walker, dass der Bund auf das Land zukommen müsse, ist realitätsfern. Es ist vielmehr Aufgabe der Ministerin, sich frühzeitig dafür einzusetzen, dass die Wärmepläne des Landes mit der Wärmeplanung des Bundes kompatibel sind. Damit genügend Zeit zur Umstellung bleibt und Baden-Württemberg im Bundesvergleich nicht benachteiligt wird, muss sich die Landesregierung beim Gebäudeenergiegesetz zudem für weitgehende Öffnungsklauseln einsetzen. Das Gebäudeenergiegesetz darf im Südwesten nicht vier Jahre früher gelten, als im Rest der Republik. Grün-Schwarz ist in Verantwortung. Bürger und Kommunen brauchen Klarheit.“