Daniel Karrais

Baden-Württemberg – Karrais: Grün-Schwarz muss Klarheit bei Wärmewende schaffen

Bürger und Kommunen brauchen rechts- und planungssichere Wärmewende

Die heutige Regierungsbefragung wurde von der FDP/DVP-Fraktion dazu genutzt, zentrale Fragen der Wärmewende zu adressieren. Hierzu hat der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, das Umweltministerium zur kommunalen Wärmeplanung und deren Angleichung an die Vorhaben des Bundes befragt. Er kommentierte die Regierungsbefragung wie folgt:

„Mit den Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz hat die Ampel-Koalition den Weg für eine bundesweit einheitliche Wärmewende freigemacht. Dabei wurde das Gebäudeenergiegesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und so die Bürgernähe der Vorgaben gewährleistet. Erst muss der Staat liefern, erst muss die Kommune einen passgenauen Wärmeplan vorlegen, bevor die Bürgerinnen und Bürger am Zug sind. Bis spätestens 2028 soll die kommunale Wärmeplanung ab einer gewissen Einwohnerzahl verpflichtend werden. Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz hat die grün-schwarze Landesregierung viele Kommunen im Land hingegen schon bis Ende 2023 zur Wärmeplanung verpflichtet. Die Kommunen im Land haben Außerordentliches geleistet. Nun muss die Landesregierung schleunigst auf die Entwicklungen im Bund reagieren und in Baden-Württemberg für Klarheit sorgen. Die Wärmeplanungen des Bundes und des Landes müssen zueinander passen.

Denn ob und wie genau die landeseigenen Vorgaben an die Vorhaben des Bund angepasst werden sollen, ist nach wie vor unklar. Viele Fragen konnten auch in der heutigen Regierungsbefragung nicht beantwortet werden. Die Forderung von Umweltministerin Walker, wonach sich Bund auf das Land zubewegen solle, ist jedenfalls illusorisch. Sie widerspricht den Grundprinzipien föderaler Politik und der Logik einer bundesweit einheitlichen Wärmewende. Statt untätig auf den Bund zu warten, muss die Landesregierung schleunigst Klarheit schaffen und dafür Sorge tragen, dass die von den Kommunen im Land erarbeiteten Wärmepläne bundesrechtlich anerkannt werden. Etwaiger Nachbesserungsbedarf muss für unsere Kommunen so gering wie möglich ausfallen. Schließlich muss die Landesregierung das landeseigenen Förderprogramm für eine freiwillige Wärmeplanung an die sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen. Um den Bürgern im Land genügend Zeit zur Umstellung ihrer Wärmeversorgung zu geben, muss Grün-Schwarz auf umfassende Öffnungsklauseln im Gebäudeenergiegesetz drängen, die eine Ungleichbehandlung Baden-Württembergs ausschließen und eine rechts- und planungssichere Wärmewende im Land garantieren.“

 

 

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