Landtag beschließt Einsatz von Hauswirtschafterinnen / Pott (FDP): „Sozialpädagogisches Fachpersonal entlasten“
Mit zusätzlichem Personal will die Deutschlandkoalition Sachsen-Anhalts Frauenhäuser stärken: Dort sollen künftig neben Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen auch flächendeckend Hauswirtschafterinnen eingesetzt werden. Das hat der Landtag am Donnerstag (29. Juni) beschlossen. Auf Initiative der FDP hatte die Deutschlandkoalition dazu einen Antrag eingebracht.
„Die 19 Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt sind Schutzort für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, und das unabhängig von Nationalität, Alter oder sozialer Herkunft. Sie leisten Beratungsangebote und helfen ihnen, einen Weg zurück ins alltägliche Leben zu finden“, sagte Konstantin Pott, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Der Bedarf sei hoch, die meisten Einrichtungen zu 100 Prozent ausgelastet. „Die Zahlen zeigen ein ganz klares Bild. Sie sind im ganzen Bundesland im Jahr 2022 leider weiter angestiegen“, so Pott: „Jeder Fall sei einer zu viel. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Auftreten häuslicher Gewalt als größtes Gesundheitsrisiko für Frauen einzustufen ist. Wir müssen betroffene Frauen vor Gewalt schützen.“
Angesichts der Zahlen sei es indes nicht verwunderlich, dass auch die dort arbeitenden Fachkräfte dementsprechend ausgelastet sind. Dazu kommt: „Es ist oft der Fall, dass die Sozialarbeiterinnen und Pädagoginnen eine Doppelbelastung meistern müssen: die fachliche Arbeit und die anfallenden hauswirtschaftlichen Aufgaben“, erklärte der Sozialpolitiker der Liberalen: „Um die pädagogische Arbeit bestmöglich zu gewährleisten und die Fachkräfte zu entlasten, wollen wir in allen Frauenhäusern Hauswirtschafterinnen nach einem einheitlichen Schlüssel einsetzen.“
Die Landesregierung soll entsprechende Stellen ab 2024 vollständig finanzieren. „Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um, in dem dieses Ziel bereits festgeschrieben wurde“, betonte Pott. Es ist eine Staffelung vorgesehen. Frauenhäuser mit vier Plätzen erhalten eine halbe Stelle, mit sechs Plätzen 0,75 und ab acht Plätzen eine Vollzeitstelle im hauswirtschaftlichen Bereich.