Bayern – FISCHBACH zum UA NSU: Mit der Beweiserhebung erschwert sich auch die Beweisfindung

Der zweite Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zur weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes (NSU UA II) wird keinen gemeinsamen Abschlussbericht aller Fraktionen vorlegen. Zu unterschiedlich sind die Einschätzungen, die sich nach dem Ende der Beweisaufnahme ergeben haben; so lautet eine zentrale Botschaft von CSU und FW, dass es an vielen kritischen Punkten keine Beweise gäbe.

Hierzu erklärt der Vertreter der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss NSU II, Matthias Fischbach: „Beweise zu finden, fällt leider schwer, wenn die Beweiserhebung immer wieder von der Staatsregierung behindert wird. Aktenvernichtungen sind da nur der Anfang: Die Arbeit des Ausschusses war geprägt von einer völlig überzogenen Schwärzungs- und Geheimhaltungspraxis des Innenministeriums. Viele Akten wurden dem Ausschuss zudem erst spät zugeleitet, manche sogar entgegen allen Beteuerungen vorenthalten. Nur durch präzises Hinterfragen gelang es uns zum Beispiel, als erster aller NSU-Untersuchungsausschüsse in Deutschland noch zehn Quellenberichte des V-Manns Kai D. zu erhalten. Weitere Aktenanforderungen zu dieser Person wurden dem Ausschuss dann aber trotz klarer Beschlüsse verweigert. Das ist nicht nachvollziehbar.

Zusammenfassend haben sich gerade im Bereich der V-Personenführung deutliche Defizite gezeigt, die nicht nur den Verfassungsschutz, sondern auch die Polizei betreffen. Hierbei sind neben der Auswahl und Kontrolle von V-Personen ebenso die Gewinnung und Fortbildung von V-Personenführern zu nennen. Generell braucht es eine klare Aufgabenteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie eine bessere Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten.“

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