Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen
Forschung und Lehre benötigen Platz für Gebäude und Einrichtungen. Dieser Platz fehlt häufig, aber das Land will diesen nicht ohne Weiteres schaffen. Zur Beantwortung des Antrags in diesem Zusammenhang („Bedeutung des geplanten Flächenmoratoriums für Forschung und Lehre“), sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:
„Im Juni 1961 sagte Walter Ulbricht: `Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten´. Die Landesregierung eifert dem nun 60 Jahre später nach und beteuert: `das aktuell geplante Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften sieht kein Flächenmoratorium vor´. Tatsächlich weiß man es im Finanzministerium aber schon besser – zumindest räumte Staatssekretärin Splett in einem Schreiben an mich ein, dass zusätzliche Gebäudeflächen zukünftig nur noch in besonderen Fällen geplant werden sollen. Zusätzliche Flächen für neue Gebäude werden an den Hochschulen im Land aber gebraucht, wenn man weiterhin innovativ, gründerfreundlich und forschungsstark sein will. Der Sanierungsstau an den hiesigen Hochschulen führt aber vielmehr dazu, dass bestehende Flächen nicht mehr nutzbar sind – etwa, weil die Bausubstanz bröckelt oder es aus energetischen oder Brandschutzgründen zwischenzeitlich unmöglich wurde, die Räume noch zu nutzen. Und zudem wird kaum eine Hochschule bereits all ihre Flächenbedarfe gestillt haben – dazu schweigt die Wissenschaftsministerin in der Beantwortung unseres Antrags aber lieber. Es wird augenscheinlich: Zugunsten des Klimaschutzes ist man in der Landesregierung bereit, die herausragende Forschungsleistung und Innovationskraft im Land zu opfern. Das wird etwa deutlich mit dem Satz: `Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden´, wie es in der Beantwortung unseres Antrags steht.
Man ist im Umkehrschluss also bereit, dem Klimaschutz blinde Vorfahrt zu gewähren. Dabei ist insbesondere das Flächenmoratorium Gift für den Wissenschaftsstandort.“
Frank Bonath ergänzte als Sprecher für die Landesliegenschaften: „Die Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen. Was politisch also opportun erscheint, darf auch mal Flächen versiegeln – alles andere wird ausgebremst. Und als argumentatives Fundament müssen die CO2-Minderungsziele herhalten, obwohl diese bei den Landesliegenschaften bereits vorfristig erreicht wurden und flächenbereinigt seit 1990 um 66 % reduziert werden konnten, während die Gebäudeflächen im Betrachtungszeitraum um 25 % zugenommen haben. Statt also ein Flächenmoratorium auszurufen – von dem wohl bisher auch nur ein Teil der Regierung Bescheid weiß, müssen doch auch für künftige Entwicklungen Flächen verwendet werden dürfen.“
Den Antrag mit Antworten finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4623_D.pdf