Zu dem Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten für 2020/2021 und der Diskussion um das Filmen von Polizeikräften im Einsatz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:
„Die Ministerin sollte für Klarheit sorgen. Das Filmen von Polizeieinsätzen ist zulässig. Die Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sollten mit dem gebotenen Selbstbewusstsein in der Öffentlichkeit auftreten und dürfen selbstverständlich dabei auch gefilmt werden. Das gehört für uns zum Wesen einer Bürgerpolizei. Anders sieht die Sachlage natürlich aus, wenn es um vertrauliche Gespräche zwischen Beamtinnen und -beamten geht.“