Kathrin Helling-Plahr

Bundestag – HELLING-PLAHR: Verfassungsfeinde dürfen nicht an Urteilen mitwirken

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über einen Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

Kathrin Helling-Plahr
Kathrin Helling-Plahr

„Unser Rechtsstaat muss gerade angesichts des verstärkten Auftretens von Reichsbürgern wirksam vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Mit der Änderung des Richtergesetzes stellen wir sicher, dass die Schöffen mit beiden Beinen auf unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Die Schöffen tragen die Sichtweise des Volkes in unsere Gerichtssäle und leisten damit einen wichtigen Beitrag in der deutschen Justiz. Dies erfordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Wir erreichen mit dem Gesetz, dass das hohe Vertrauen in die deutsche Justiz gewährleistet bleibt. Extremisten, die unser Rechtssystem ablehnen, dürfen keinen Einfluss auf die Urteilsfindung in unseren Strafprozessen bekommen. Es ist eine Grundvoraussetzung, dass sich Richter, ob Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter, an Recht und Gesetz gebunden sehen.“

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