In ihrer Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Da der Kollege Losse-Müller gerne Eichhörnchen Vergleiche zieht, möchte ich meine Rede auch einmal mit einem beginnen: ‚Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen‘. Was ich damit sagen möchte: ‚Was lange währt, wird endlich gut.‘ Oder doch etwas politischer ausgedrückt: Schön, dass die CDU endlich ihre Blockadehaltung bei der Einführung eines Zuschusses für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben hat.
Meistens sind wir Freie Demokraten ja eher kritisch, wenn Sie, liebe CDU, sich mal wieder von den Grünen haben treiben lassen. Ausnahmsweise befürworte ich aber ausdrücklich, dass die Grünen sich wieder einmal durchgesetzt haben. Um das Gesicht zu wahren, besteht die Erfordernis der mühsamen Einzelfallprüfung. Für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt gesetzlich freiwillig versichert sind, kommt es im Regelfall aber zum gleichen Ergebnis. Bleibt zu hoffen, dass in der Anfangsphase nicht unnötigerweise Gerichte belastet werden.
Aber mit dem Gesetzentwurf soll ja nicht nur ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Kommen wir also erst einmal zu den vollkommen unkritischen Punkten, die wir als FDP-Fraktion begrüßen: Das Entfallen des Kriteriums der Messbarkeit für die Mehrarbeitsvergütung zum Beispiel. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mehrarbeit manchmal unausweichlich ist und vergütet gehört. Die Änderungen reduzieren sinnvollerweise den Bürokratieaufwand.
Unsere Zustimmung findet auch die Konkretisierung der Berechnungsmethode bei den Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen. Für Klarheit und daraus folgende Rechtssicherheit sind wir Freie Demokraten immer zu haben.
Bei der Anpassung des Beamtenversorgungsgesetzes an die durch die Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV auf aktuell 520 Euro sehen wir aber noch Verbesserungsbedarf. Wir Freie Demokraten haben uns nicht ohne Grund für die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze durch die Kopplung an den Mindestlohn eingesetzt. Denn jede Mindestlohnerhöhung würde sonst unausweichlich zu einer Stundenreduzierung des oder der geringfügig Beschäftigten führen. Diese Dynamisierung fehlt aber leider in Ihrem Gesetzentwurf.
Kommen wir nun zurück zur Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich danke den Kollegen der SPD und des SSW für die gute Zusammenarbeit. Unser gemeinsamer Druck führt nun dazu, dass unseren gesetzlich versicherten Beamten endlich der Weg zur pauschalen Beihilfe offensteht. Opposition wirkt!
Denn um es auch den letzten Zweiflern im Raum einmal zu verdeutlichen: In Zeiten von Fachkräftemangel, erheblichen Lebenskostensteigerungen und einer veränderten Arbeitswelt, muss der Landesdienst attraktiver werden. Denn wir brauchen dringend auch Menschen, die nicht den klassischen Beamtenweg gegangen sind und sich vielleicht erst später für eine der vielen tollen Arbeitsplätze beim Land entschieden haben.
Auch nehmen wir den anderen Bundesländern, die ähnliche Zuschüsse schon längst eingeführt haben, damit einen Wettbewerbsvorteil. Denn wer im Hamburger Speckgürtel lebt, der kann ohne persönlichen Nachteil auch das Land Hamburg als Arbeitgeber wählen.
Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Abschließend bleibt zu sagen: ‚Ende gut, alles gut.‘“