Zum 1. Juli wurden die gesetzlichen Renten angehoben, im Westen um 4,39%, im Osten um 5,86%. Die entsprechenden Bescheide sind gerade bei den Rentenbeziehern eingetroffen, die Erhöhungen verpuffen jedoch weitgehend durch die hohe Inflation. Zum Beginn des Jahres 2023 hat die Bundesregierung zudem die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieherinnen und Bezieher vorgezogener Altersrenten aufgehoben, für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Damit dürfen diese Rentenbezieher in fast unbegrenzter Höhe Einkommen erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Die Bezieher von Witwenrenten jedoch bleiben bei dieser Regelung außen vor. Die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten folgt anderen Regelungen, als in Fällen von Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Das Einkommen von Witwen und Witwern wirkt sich auf ihre Rente aus, wenn es den festgelegten Freibetrag von 950,93 € (in den alten Bundesländern) und 937,73 € (in den neuen Bundesländern) übersteigt. Damit können Bezieherinnen und Bezieher von Witwenrenten nicht einmal 12.000 € pro Jahr– also weniger als den Mindestlohn! – hinzuverdienen, ohne dass ihr Rentenanspruch gekürzt wird.
„Der Verlust des Ehepartners oder -partnerin ist nicht nur ein emotionaler und existenzieller Einschnitt für die Betroffenen. Vielmehr gerät das finanzielle Gerüst vieler Familien ins Wanken, wenn das Einkommen eines Verdieners – oft der oder die Hauptverdiener/-in – wegfällt.“, so Angelika Hießerich-Peter, stv. Landesvorsitzende der FDP Saar. Vor allem alleinerziehende Hinterbliebene haben damit kaum eine Chance, ihre Familie auf dem bereits erarbeiteten finanziellen Niveau abzusichern, z.B. die Finanzierung des Eigenheims weiterhin sicherzustellen. Steigerungen bei Waisenrenten werden wiederum mit dem Unterhaltsvorschuss der Jugendämter verrechnet. „Hinterbliebene, die einen so schweren Schicksalsschlag zu verkraften haben sollten nicht schlechter gestellt sein als andere Rentenbezieher. Das widerspricht dem Gebot der Fairness.“, so Hießerich-Peter weiter. Die FDP Saar fordert daher die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen auch bei Hinterbliebenen.