(Berlin/30.08.2023) Das Bundeskabinett hat auf seiner Kabinettsklausur heute in Meseberg verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsneubau ab 1. Oktober 2023 beschlossen. Sechs Jahre lang können im Rahmen einer ‚degressiven AfA‘ sechs Prozent der Investitionskosten ohne Baukostenobergrenze abgeschrieben werden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Angesichts des eingebrochenen Wohnungsneubaus sind die deutlich verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten ein wichtiger Impuls für den Wohnungsmarkt. Für die Bau- und Immobilienbranche steigen damit auch in Sachsen die Anreize, wieder Wohnungen zu bauen. Durch die Baukosteninflation und steigende Zinsen ist der Wohnungsneubau überall in Deutschland stark eingebrochen. Daher ist ein Gegensteuern durch steuerliche Anreize der richtige Schritt. Gleichzeitig ist es erfreulich, dass das Kabinett darauf verzichtet hat, die Steuererleichterungen an weitere Energieeffizienzverschärfungen zu knüpfen. Diese hätte die Baukosten weiter in die Höhe getrieben, ohne dass im gleichen Maße Energiekosten sinken würden.
Als nächster Schritt müssen kostentreibende Baustandards auf den Prüfstand. Die unzähligen Normen, Vorschriften und unterschiedlichen Bauordnungen machen das Bauen unnötig kompliziert und teuer. Auch dürfen EU-Richtlinien auf nationaler Ebene nicht weiter verschärft werden. Mehr Neubau und Sanierung sind der Schlüssel für bezahlbare Mieten. Nicht Mietpreisbremsen schaffen neuen Wohnraum, sondern nur ein Ankurbeln des Wohnungsbaus. Daher sollte politisch alles unterstützt werden, was das Bauen attraktiver macht und alles unterlassen werden, was das Bauen behindert oder verteuert.“