Christopher Vogt

Schleswig-Holstein – Vogt zu TOP 1 „Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“

In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt und den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Es ist absolut klar, dass das Karlsruher Urteil – das ich nachvollziehen kann und das einige sehr wichtige Dinge klargestellt hat – auch sehr direkte und ganz erhebliche Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes hat bzw. haben muss. Der Landeshaushalt 2023 ist definitiv verfassungswidrig – allein schon mit Blick auf das Prinzip der Jährigkeit. Ein nur leicht modifiziertes schwarz-grünes ,Weiter so!‘ darf es deshalb nicht geben – gerade auch mit Blick auf die Finanzierung des Landeszuschusses der Northvolt-Ansiedlung.

Die Ansiedlung war schon vor dem Ukraine-Krieg geplant – und sie ist ein Glücksfall und kein Notfall. Daueraufgaben müssen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der Klimaschutz ist eine staatliche Daueraufgabe – die Ansiedlung eines Unternehmens ebenfalls.

Sie haben das ,Klimaneutrale Industrieland bis 2040‘ als großes Ziel Ihrer Koalition formuliert: Aber bei beidem ist bisher leider völlig schleierhaft, wie Sie da eigentlich hinkommen wollen. Was soll Klimaneutralität aus Ihrer Sicht genau sein? Und wie wollen wir Industrieland werden? Eine große Ansiedlung reicht dafür jedenfalls nicht aus – und schon dabei greifen Sie weiterhin in die Trickkiste.

Solide Staatsfinanzen sind die Voraussetzung dafür, dass man in Krisen- und Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben kann. Die Schuldenbremse sieht – aus guten Gründen – klar abgrenzte Ausnahmen für Notlagen vor, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.

Wir haben sie zuletzt leider erlebt: eine Pandemie, ein Kriegsausbruch in Europa und ja, auch eine verheerende Naturkatastrophe wie die Sturmflut. Es darf aber nicht sein, dass man einen Ausnahmezustand nutzt, um eine – über Jahre andauernde – Notlage festzustellen und mit Notkrediten dann Ausgaben zu finanzieren, die damit eigentlich gar nichts zu tun haben. Das ist gegenüber der jungen Generation in höchstem Maße unfair und verfassungsrechtlich äußerst problematisch.

Meine Damen und Herren, wir werden Ihren Anträgen deshalb auch nicht zustimmen können. Man kann nicht vor über einem Jahr hier erklären, das gilt für Frau Heinold und auch den Kollegen Tobias Koch, dass die Corona-Notlage beendet sei und jetzt, wo Sie vor einem verfassungsrechtlichen und vor einem haushälterischen Problem stehen, wieder eine Notlage feststellen, die sich auch auf Corona bezieht.

Was genau hat sich denn geändert? Ist Corona zurückgekommen? Nein, meine Damen und Herren, Sie brauchen Corona nur erneut für Ihre Begründung. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: So etwas nenne ich Trickserei!

Wir haben jetzt den Haushalt 2024 vor der Brust. Auch da, Frau Heinold, erwarten wir Antworten, wie dieser Haushalt eigentlich aussehen soll.

Sie planen jetzt einen Dauerausnahmezustand und erklären eine multiple Krise des Landes. Meine Damen und Herren, das Problem ist: Schwarz-Grün will nicht konsolidieren und notwendige Schwerpunkte setzen. Wir werden jedenfalls keine Blanko-Checks ausstellen.

Wer dauerhaft mehr Staatsschulden fordert, muss gerade in Schleswig-Holstein ein schlechtes Gedächtnis haben. Schleswig-Holstein, der Kollege Harms hat es gesagt, hat mal über eine Milliarde Euro nur für Zinsen zahlen und dafür immer neue Kredite aufnehmen müssen.

Wir haben hohe Steuereinnahmen, wir haben aber auch hohe Steuern und Abgaben, weltweit sind wir da an der Spitze. Wer die Einnahmen dauerhaft erhöhen will, muss die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Doch dafür muss man auch etwas tun. Wir sind dazu bereit.“

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