Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig zur Anhebung der Fraktionsmindestgrößen und Änderungen bei Bürgerbeteiligung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
„Wir bedauern die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Immerhin hat das Gericht jetzt aber Klarheit geschaffen. Das Urteil ist zu respektieren. Wegen einer anderslautenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Brandenburg in einer ähnlichen Fragestellung werden wir jetzt prüfen, ob sich daraus Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen ergeben.“