Thomas L. Kemmerich: Minderheitsregierung ist zum wiederholten Male nicht gewillt, eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments hinzunehmen
Einer Normenkontrollklage gegen die vom Thüringer Landtag verabschiedete Änderung des Waldgesetzes sieht die FDP im Thüringer Landtag zuversichtlich entgegen. „In unserem Land gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Das Parlament macht Gesetze, Gerichte überprüfen sie. Das ist ein völlig normaler Vorgang“, erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP im Thüringer Landtag. „Wir sehen einer Normenkontrollklage aber auch aus inhaltlichen Gründen gelassen entgegen. Die Neufassung des Waldgesetzes wird sowohl den rechtlichen Ansprüchen als auch der Bedeutung des Waldes gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 ausdrücklich festgehalten, dass Waldgebiete in Thüringen aufgrund ihrer ökologischen Funktion, ihrer Lage oder auch wegen ihrer Schönheit schutzwürdig und -bedürftig sein können. Deutschlands oberste Richter haben ebenfalls bestätigt, dass es in der Hand des Thüringer Landtags liegt, diese besonderen Belange des Naturschutzes gesetzgeberisch auszugestalten.“
Darüber hinaus verweist Thomas L. Kemmerich darauf, dass „die Minderheitsregierung zum wiederholten Male nicht gewillt ist, eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments hinzunehmen, die nicht der eigenen Ideologie entspricht. Mit ihrem wiederholten Infragestellen vernünftiger Entscheidungen verunsichert sie die Menschen über alle Maßen. Laut repräsentativen Umfragen lehnt die übergroße Mehrheit der Thüringer den Bau von rund 250 Meter hohen Windrädern in unseren Wäldern ab. Das ist natürlich ein Schock für ein politisches Lager, das eigentlich immer genau weiß, was der Rest der Gesellschaft zu tun hat.“