Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über eine Änderung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im parlamentarischen Verfahren und die Einführung der Textform im Nachweisgesetz (Einführung digitaler Arbeitsverträge) erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Johannes Vogel:
„Wir Freie Demokraten freuen uns darüber ganz besonders. Endlich werden wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt. Das ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie. Wir entlasten damit die deutsche Wirtschaft und sorgen für einen modernen Arbeitsmarkt. Ein schon sehr gutes Bürokratieentlastungsgesetz wird dadurch noch besser.“
Dazu erklärt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Irene Mihalic:
„Wir treiben Digitalisierung voran und machen auch Arbeitsverträge digital möglich. Das ist ein großer Schritt zur Vereinfachung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Gerade viele Start-Ups arbeiten häufig heute schon komplett digital, künftig machen wir das auch bei den Arbeitsverträgen in der Personalabteilung möglich. Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren.“
Dazu erklärt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast:
„Wir modernisieren den Arbeitsmarkt: Arbeitsverträge und wesentliche Arbeitsbedingungen können künftig digital vereinbart werden. Das vereinfacht Prozesse. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um unseren Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu machen. Wir reduzieren Bürokratie und schaffen gleichzeitig mehr Transparenz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die gefundene Lösung stellt sicher, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden können.“