MARION SCHARDT-SAUER

Hessen – SCHARDT-SAUER: Quick Freeze wahrt Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger

Hessens Justizminister Christian Heinz und Innenminister Roman Poseck haben die heute vorgestellte Einigung der Bundesregierung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Verfolgung schwerer Straftaten im Internet kritisiert. Dem entgegnet die rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion Schardt-Sauer:

„Die Argumente der Landesregierung gegen Quick Freeze werden durch ständige Wiederholung weder korrekter noch überzeugender: Als Juristen sollten die Minister Heinz und Poseck wissen, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht rechtssicher ist. Das Quick-Freeze-Verfahren hingegen ist rechtssicher und für die Ermittlungsbehörden ein effektives Instrument. Die Einigung im Bund ist ein wichtiger Schritt für eine effektive Strafverfolgung, der das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Wir Freie Demokraten wollen keinen Staat, der die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt.“

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