Häuser des Jugendrechts wirken präventiv – Absenkung der Strafbarkeitsgrenze nur eine Scheinlösung
In der heutigen Aktuellen Debatte „Gewaltkriminalität auf Zehn-Jahres-Hoch – Was nun Herr Strobl?“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Einige Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik müssen besonders zum Nachdenken und Handeln anregen. Aggressionsdelikte sind auf einem Zehnjahreshoch, die Zahl jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäter ist stark gestiegen, der Anteil tatverdächtiger Asylbewerber ebenfalls. Besorgniserregend ist auch der Anstieg der Messerdelikte. Der Minister sieht angesichts dieser Entwicklungen wenig Grund zur Sorge und ergeht sich in gewohntem wie unangebrachtem Eigenlob.
Die Strafbarkeitsgrenze von 14 Jahren kann sicherlich einmal wissenschaftlich betrachtet werden. Fachleute im Jugendstrafvollzug raten jedoch davon ab, bereits Kinder zu inhaftieren. Jugendämter und Gerichte verfügen bereits heute über vielfältige Möglichkeiten, auf Straftaten von Kindern angemessen und erzieherisch zu reagieren. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bieten die Häuser des Jugendrechts sinnvolle repressive und präventive Optionen. Von daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts im Rems-Murr-Kreis derzeit an der unzureichenden Personaldecke von Polizei und Staatsanwaltschaft scheitert.
Die Gewerkschaften fordern mehr Personal; bei der Polizeidichte sind wir in Baden-Württemberg noch immer Schlusslicht. Die Regierungskoalition ist gefordert, die nötigen Haushaltsmittel für die personelle und sächliche Ausstattung der Polizei zur Verfügung zu stellen. Denn unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen nicht nur warme Worte des Dankes in Landtagsreden, sondern die beste Ausrüstung, die wir ihnen bieten können.“