FDP Bayern

Islamismus entschieden bekämpfen – FDP Bayern beschließt 8-Punkte-Katalog

Anlässlich der gestrigen Demonstration von Islamisten in Hamburg sowie der aktuellen Berichte über einen Anstieg antisemitischer Straftaten und Vorfälle in Bayern hat das Präsidium der FDP Bayern in seiner heutigen Sitzung einen Beschluss zur wirksamen Bekämpfung von Islamismus gefasst.

Islamismus entschieden bekämpfen

8-Punkte-Katalog zum Schutz unserer offenen Gesellschaft

Beschluss des Präsidiums der FDP Bayern vom 29. April 2024

 

Prolog

Unsere Gesellschaft muss wehrhaft gegenüber jedwedem Extremismus sein – auch islamistischem. Die Ideologie des politischen Islam stellt eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Der jüngste Vorfall in Hamburg, bei dem über

1.000 Menschen an einer Kundgebung der extremistischen Organisation „Muslim Interaktiv“ teilnahmen und die Errichtung eines Kalifats forderten, ist alarmierend. Er zeigt, dass islamistische Gruppierungen zunehmend versuchen, an den Grundfesten unserer offenen Gesellschaft zu rütteln. Auch der drastische Anstieg antisemitischer Straftaten seit dem 7. Oktober 2023 verdeutlicht ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft. Für uns Freie Demokraten ist klar: Der Rechtsstaat muss gegenüber Extremismus, Hetze und Gewalt in die Offensive gehen und dabei auch entschieden gegen Islamismus vorgehen.

 

 

8-Punkte-Katalog zum Schutz unserer offenen Gesellschaft

  1. Bestandsaufnahme in Bayern: Der Innenminister sollte zeitnah einen Bericht über islamistische Umtriebe und Organisationen in Bayern vorlegen sowie Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von islamistischem Extremismus aufzeigen.

 

  1. Ausweisung von Gefährdern priorisieren: Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierung bereits die Grundlage für erleichterte Abschiebungen von Gefährdern und kriminellen Vereinigungen geschaffen. Für die Durchführung von Abschiebung sind grundsätzlich die Ausländerbehörden der Bundesländer zuständig. Bayern muss sicherstellen, dass die Ausweisung von Personen vorrangig behandelt wird, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen.

 

  1. Vereinsverbote konsequent durchsetzen: Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes können Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, verboten Das Bundesministerium des Innern und für Heimat muss konsequenter als bislang Verbotsverfügungen anordnen und extremistische Vereine auflösen.

 

  1. Kampf gegen Extremismus im Netz stärken: Die Präsenz und Informationstätigkeit von staatlichen Behörden in den sozialen Medien – insbesondere der Innenministerien – muss ausgebaut werden, um Desinformation effizient und zielgruppengerecht entgegenwirken zu können. Hierbei soll auch ein verstärktes Augenmerk auf Kooperationsformate mit säkularen und liberalen muslimischen Meinungsverstärkern gelegt werden.

 

  1. Aberkennung der Gemeinnützigkeit von religiösen Gemeinschaften, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden: Religions- und Glaubensgemeinschaften sind zu achten und ihre verfassungsmäßigen Rechte zu garantieren. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass diese klar auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen.

 

  1. Regelmäßige Anpassung der Liste extremistischer Organisationen bei Einbürgerungsverfahren: Der Fragebogen für Einbürgerungsbewerber zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss auf der Höhe der Zeit sein. Obwohl als „gesichert extremistisch“ eingestuft, wird bspw. eine (ehem.) Mitgliedschaft bei der Gruppierung „Muslim Interaktiv“ im Zuge des Einbürgerungsverfahrens nicht abgefragt. Die Liste muss laufend evaluiert werden und um alle den Verfassungsschutzbehörden bekannten extremistischen Organisationen und Ablegern erweitert werden.

 

  1. Ausländische Einflussnahme begrenzen: Um den Import von radikal-islamistischem Gedankengut zu unterbinden, wollen wir die Ausbildung von muslimischen Imamen und Religionslehrern an deutschen Universitäten stärken. Die Entsendung von Imamen nach Deutschland soll im Einzelfall untersagt werden können.

 

  1. Religiöses Mobbing an Schulen unterbinden: In Bildungseinrichtungen kommt es vermehrt zu Vorfällen, bei welchen selbsternannte „Sittenwächter“ Druck auf Schülerinnen zur Einhaltung von religiösen Kleidungsvorschriften ausüben. Die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen ist für uns nicht verhandelbar. Eine

„Scharia-Polizei“ wird bei uns nicht geduldet. Die Schulen müssen konsequent gegen diese Personen vorgehen dürfen – bis hin zum Verhängen von Schulverweisen.

Zudem sollen die Länder für Projekte gegen religiöses Mobbing ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellen.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert