Baden-Württemberg: Kern: Gesetzesentwurf geizt mit Ambition

Im Hochschulrechtsänderungsgesetz fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten

In der heutigen zweiten Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzesentwurf fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten. Die Landesregierung ignoriert beispielsweise den interfraktionellen Konsens zur Abschaffung der Gebühren für internationale Studierende, obwohl man darin eine wesentliche Hürde für internationale Fachkräfte und einen Wettbewerbsnachteil für das Land erkennen muss. Das Argument der Wissenschaftsministerin, man könne den Wegfall der Einnahmen aus der Gebühr nicht kompensieren, zeigt für uns: es fehlt generell Geld im System. Hier muss deshalb das Konzept der nachlaufenden Studiengebühren in den Blick kommen.

Wir Freie Demokraten wollen den forschungsstarken Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deputatserleichterungen bieten. Weil sich Forschung und Lehre aber nicht gegenseitig kannibalisieren dürfen, schlagen wir vor, dass wir gemeinsam einen Ausgleichsmechanismus schaffen, der einen maßvollen Ausbau des Mittelbaus an dieser Hochschulart ermöglicht. Diesem Vorschlag verweigerten sich die Regierungsfraktionen aber ebenso wie der Idee, mit einem Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern die digitalen Studienangebote im Land auf ein neues Level zu bringen.

Auch in Sachen Bürokratieabbau geizt der Regierungsentwurf mit Ambition. Der Normenkontrollrat hatte zuletzt kritisiert, dass der Hochschulbereich von einer Vielzahl von Dokumentations- und Berichtspflichten geprägt sei. Gleichwohl lehnte Grün-Schwarz unsere Vorschläge zur Abschaffung der Transparenzklausel und des Zustimmungserfordernisses bei der Änderung eines Studiengangs ab.

Zumindest einen Lichtblick stellt die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses in das Jura-Studium dar. Erst vor drei Wochen hatte ich einen entsprechenden Antrag an das Wissenschaftsministerium gerichtet und trage diese Weiterentwicklung natürlich mit.“

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