(Dresden, 15.03.2023) Das sächsische Vergaberecht braucht keine Überregulierung. Aber genau dazu würde ein Gesetzentwurf führen, den die Partei „Die Linke“ in den Landtag einbringt. Dem Parlament bleibt nichts anderes übrig, als diesen abzulehnen. Gleichzeitig sollte die Rot-Grün-Schwarze Regierung alle eigenen Ambitionen begraben, das Vergaberecht mit noch mehr Regularien aufzublähen.
„Der Gesetzentwurf der Fraktion ‚Die Linke‘ atmet Misstrauen gegenüber Unternehmen. Etliche der enthaltenen Vorschläge bestimmen lediglich, dass die auf öffentliche Aufträge bietenden Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Dieser Generalverdacht ist typisch für die Linkspartei“, sagt Dr. Anita Maaß, Vorsitzende der FDP Sachsen. Der Staat kann sich das nicht leisten. Denn er riskiert damit in einer Zeit mit ohnehin schon wenig Angeboten für öffentliche Aufträge, überhaupt keine Unternehmen mehr zu finden, die diese Aufträge ausführen. „Jede Standarderhöhung führt zu mehr Bürokratie und bläht den Verwaltungsapparat weiter auf nach dem Motto: Einer gräbt mit dem Spaten und zehn Aufpasser schauen ihm dabei zu. Nur, dass diese Aufpasser mit Steuergeld bezahlt werden“, sagt Dr. Maaß. Zudem trägt der Gesetzesentwurf in manchen Paragrafen Wasser in die Elbe. So ist es bereits möglich, Aufträge aufzuteilen und die einzelnen Lose an unterschiedliche Unternehmen zu vergeben.
Die FDP fordert deshalb eine Rückkehr zu einem schlanken und einfachen Vergaberecht, das für Auftraggeber aus Verwaltung und Kommunen sowie für die Auftragnehmer handhabbar ist. „Dann braucht es keine neuen Stellen und Beratungsinstanzen“, sagt Dr. Maaß. Auch wenn der Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ glücklicherweise keine Chance im Parlament haben wird, besteht immerhin noch die Gefahr, dass Rot und Grün in der Landesregierung ähnliche Ziele verfolgen. „Schutz davor bietet nur, die FDP so stark wie möglich in den nächsten Landtag zu wählen“, sagt Dr. Anita Maaß.