Nach der heutigen Sitzung des Finanzausschusses erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Finanzministerin Monika Heinold hat die gängige Praxis der zugesagten Gleichbehandlung der Beamtenbezüge bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beendet. Stattdessen stößt sie der Beamtenschaft vor den Kopf und verweist darauf, dass man das Land ja verklagen könne. Wer so mit seinen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern umgeht, kann nur Kopfschütteln ernten. Das Vorgehen der Finanzministerin ist rechtlich zweifelhaft und politisch inakzeptabel.
Seit 2007 war es über die Parteigrenzen hinweg einvernehmliche und gängige Praxis, den Landesbeamtinnen und -beamten im Hinblick auf eine seither anhängige Klage zur Verfassungsmäßigkeit der Bezüge die Gleichbehandlung zuzusagen, auch wenn sie keinen eigenen Antrag dazu gestellt hatten. So hieß es noch 2021 in einem Schreiben der zuständigen Staatssekretärin an alle betroffenen Behörden: ‚Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten.‘
Ohne jede Information an die Beamtenschaft des Landes, an den Landtag und an den Landesrechnungshof und ohne jede Information an die eigenen Ministerien, deren Beamtinnen und Beamte betroffen sind und – was am Schlimmsten ist – ohne rechtlich tragfähige Begründung, hat das Land im Herbst 2022, nach über 15-jähriger Praxis, diese Zusage heimlich zurückgezogen. Und dies, obwohl eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in diesem oder dem nächsten Jahr zu erwarten ist. Offenbar hat man keine finanzielle Vorsorge getroffen und versucht nun schlicht, die gegebenenfalls entstehenden Ansprüche auszuschließen oder zu umgehen.
Dass die Landesregierung die Änderung der Praxis lieber gar nicht kommuniziert hat, ist nicht nur schäbig gegenüber der eigenen Beamtenschaft, sondern wirft auch die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Verhaltens auf. Denn durch die jährlich wiederkehrenden Erlasse dürfte sich eine Selbstbindung der Verwaltung ergeben haben, von der man nicht einfach ohne tragfähige Begründung abrücken kann. Der Hinweis des Finanzministeriums auf das im Jahr 2022 geänderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 hat mit dem Rechtsstreit aus 2007 überhaupt nichts zu tun. Den hatte damals unter anderem der Richterverband Schleswig-Holstein veranlasst, weil er die Angemessenheit der Bezüge im Verhältnis zur Grundsicherung durch Wegfall des Weihnachtsgeldes nicht mehr als gegeben ansah.“