Bevölkerung wird nach Ablehnung im Parlament nun über Landtagsgröße entscheiden
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke kündigt im Rahmen der Pressekonferenz des Landesverbands der FDP Baden-Württemberg an, persönlich viele Unterschriften für das Volksbegehren sammeln zu wollen, das die liberale Landespartei auf Initiative der 18 FDP-Landtagsabgeordneten am heutigen Tag begonnen hat:
„Wir haben rund anderthalb Jahre als FDP-Landtagsfraktion dafür gekämpft, mit den anderen demokratischen Fraktionen des Landtags den vernünftigen Weg einer Reform des Wahlrechts auf ein Zweistimmenwahlrecht so zu gehen, dass dabei das Interesse der Bevölkerung und der Steuerzahler berücksichtigt werden. Wir stehen nach wie vor zu den Zielen der Wahlrechtsreform: Mehr Frauen, mehr Diversität und eine breitere Abbildung der Gesellschaft im Parlament. Es darf aber nicht sein, dass die Politik die Bürger zum Sparen anhält, die Parlamente aber immer fetter werden!
Deshalb haben wir im Landtag zwei Versuche unternommen, die Aufblähung zu vermeiden. Bei unserem ersten Versuch, den die Grünen selbst einmal vorgeschlagen haben – der Reduzierung der Wahlkreise von 70 auf 60 – wurde uns vorgehalten, wir würden keinen Vorschlag für die Ausgestaltung der Wahlkreise vorlegen und es wurde uns unterstellt, die FDP-Fraktion würden am liebsten dort Wahlkreise zusammenlegen, wo keiner der FDP-Abgeordneten betroffen sei. Diese Kritik haben wir aufgegriffen, ebenso wie jene der Sachverständigen, etwa 40 Wahlkreise würden das Problem der Aufblähung am besten lösen. Wir haben einen hochgradig wirksamen und komplett ausdefinierten Vorschlag vorgelegt, bei dem 10 von 18 aktuellen Abgeordneten der FDP-Fraktion direkt betroffen sind. Allein: Es war absehbar, dass die Kritikpunkte der anderen demokratischen Fraktionen nur vorgeschobene Alibis waren. Sie wollten schlicht die Einschränkung der eigenen Wiederwahlchancen nicht mittragen, so vernünftig eine Rückkehr auf die Sollgröße des Landtags auch ist. Ich bin deshalb zunächst meiner Fraktion dankbar, dass diese den eigenen Mandatsverlust durch eine Reduktion der Abgeordnetenzahl in Kauf nimmt, um wichtigere und übergeordnete Ziele zu erreichen: Demut vor dem Privileg, die Bürgerschaft im Parlament vertreten zu dürfen, Glaubwürdigkeit durch die Bereitschaft in für die Bürger schwierigen Zeiten auch bei sich selbst nicht halt zu machen und nicht zuletzt verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler und der Funktionsfähigkeit des Parlaments umzugehen.
Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion am 8. März hat die Fraktion ihre letzte Patrone in dieser Angelegenheit verschossen. Nun übernimmt die Partei die Initiative und führt ein Volksbegehren durch. Die parlamentarische Ablehnung war wahrscheinlich, hätte jedoch unmittelbar Wirkung entfaltet. Nun hoffen wir, dass es dem Landesverband gelingt, alle nötigen Hürden so zu überspringen, dass die Wahlkreisreduktion für die Landtagswahl 2026 in Kraft treten kann. Nun liegt es an der Bevölkerung, ob sie die Rückkehr zur Sollgröße erzwingt oder das Risiko einer Verdopplung des Landtags in Kauf nehmen will.“