Thüringen – Kemmerich: Regierung darf Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Grundsteuerbescheide sollten mit dem Vorläufigkeitsvermerk an die Steuerzahler gesendet werden

Thomas L. Kemmerich
Thomas L. Kemmerich

Thomas L. Kemmerich: „Die fristgerechte Abgabe der komplizierten Grundsteuererklärung war schon für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Hürde und verunsicherte durch die vielen Fehlerquellen. Selbst Kirchen und Kommunen waren angesichts des enormen bürokratischen Aufwands teils extrem überfordert. Daher müssen die Bescheide mit einem Vorbehaltsvermerk versehen sein.“

Hintergrund: Die Gruppe der Freien Demokraten im Thüringer Landtag stellte dazu einen Antrag, in dem sie die Landesregierung auffordert, sämtliche Bescheide zur Feststellung des Grundstückwertes nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß §164 Abgabenordnung zu erfassen. In Kürze werden Millionen Thüringerinnen und Thüringer ihre Bescheide zur Feststellung des Grundstückswertes erhalten. Die Bemessungsgrundlage dafür mussten die Eigentümer selbst in einem komplexen Online-Verfahren mit einer umfangreichen und streitanfälligen Datenerhebung der Steuerbehörde mitteilen. Genau hier setzt der Antrag der FDP an. Um eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung zu gewährleisten, sollten alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes gemäß §164 Abgabenordnung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Sollte der Bundesrechnungshof oder das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieser Bescheide feststellen, müssen die Finanzämter sie von Amts wegen ändern. Das steht ohnehin zu befürchten, da bereits ein renommierter Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten für den Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg die Verfasssungswidrigkeit des Bundesmodells zur Erhebung der Bemessung der Grundsteuer prognostiziert hat. Untermauert wird dies noch dadurch, dass das Verfahren etliche Ungleichheitsbehandlungen beinhaltet. Beispiel ist hierfür der sachlich unbegründete Rabatt von 25% für Genossenschaftswohnungen, der im Endeffekt zu einer Ungleichbehandlung von Mietern führt. Die Art des Eigentümers sollte für die steuerliche Belastung keine Rolle spielen. Ebenso werden rechtlich unversierte Bürgerinnen und Bürger benachteiligt. Die Landesregierung sollte der Aufforderung des Landtages nachkommen, da die Finanzverwaltung und die Justiz mit zahlreichen Einsprüchen und Massenverfahren rechnen müssen.

ANTRAG_ Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen – Steuerpflichtige nicht massenhaft in Klageverfahren zwingen-v8-20230405_130920_0.pdf

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