Bayern – FISCHBACH befürchtet schweres Versäumnis: Hätte die mutmaßliche Beihilfe der Kirchenführung bei Missbrauchsfällen schon 2010 verfolgt werden müssen?

Nach der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Kirche sieht sich die FDP-Fraktion in ihrer Befürchtung bestätigt, dass es seitens der Bayerischen Justizbehörden massive Versäumnisse gab.

Matthias Fischbach

Der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Matthias Fischbach dazu: „Viel zu lange haben sich Teile der bayerischen Justizbehörden bei der Aufklärung dieser Gewalttaten zurückgehalten. Die Äußerungen der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Ausschuss haben das für mich nochmals verdeutlicht. Wie auch Strafrechtsprofessor Putzke angemahnt hat, muss jetzt das Verhalten der Justiz nach dem ersten Missbrauchsgutachten von 2010 noch einmal höchst kritisch durchleuchtet werden. Vieles spricht dafür, dass es damals noch möglich gewesen wäre, die Kirchenverantwortlichen wegen der mutmaßlichen Beihilfe zu einem erst 2012 verjährten sexuellen Missbrauchsfall zu verfolgen. Trotz deutlicher Warnungen der Anwälte wurde das Gutachten der Kanzlei WSW aber erst 2019, neun Jahre später, angefordert. Dieses Versäumnis wiegt schwer. Die dadurch viel zu spät begonnenen Ermittlungen wegen Beihilfe mussten kürzlich nur wegen der mittlerweile eingetretenen Verjährung eingestellt werden. Wir werden als FDP-Fraktion an dieser Stelle nicht lockerlassen, bis das mögliche Versagen der Staatsbehörden lückenlos aufgeklärt ist. Es muss sowohl die behördliche als auch die politische Verantwortung geklärt werden.“

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