Zum kürzlich veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welches die bayerische Wolfsverordnung für möglicherweise rechtswidrig hält, erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Christoph Skutella:
„Wie der Bericht zeigt, steht die bayerische Wolfsverordnung auf juristisch sehr dünnem Eis. Sie verlagert Entscheidungen über Abschussgenehmigungen, und damit auch die Verantwortung für sie, auf die Landkreisebene, ohne aber die rechtlichen Grundlagen zu lösen: Denn nach EU-Recht ist der Wolf weiterhin eine streng geschützte Art, dessen Abschuss mit hohen Strafen geahndet werden kann. Nur, wenn die Wolfspopulation regional einen ‚guten Erhaltungszustand‘ erreicht hat, dürfen Entnahmen stattfinden.
Dieser Schnellschuss der Staatsregierung löst daher kein Problem, sondern schafft nur Rechtsunsicherheit für Jägerinnen und Jäger. Wir als FDP-Fraktion verstehen die Sorgen der Weidetierhalter und wollen ein vernünftiges Bestandsmanagement des Wolfes. Dieses muss aber europarechtskonform umgesetzt werden, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen und nicht Gefahr zu laufen, sofort wieder gerichtlich einkassiert oder gar mit Strafen belegt zu werden. Hierauf sollte die Staatsregierung hinarbeiten, statt nur Schaufensterpolitik zu betreiben.“