Zum Entwurf zum Onlinezugangsgesetz erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Maximilian Funke-Kaiser:
„Der Kabinettsentwurf zum Onlinezugangsgesetz bringt nun endlich valide Punkte bei Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und besonders beim einheitlichen Bürgerkonto ein. Die Bürger brauchen ein Recht auf digitale Verwaltung, damit die Kommunen das OZG auch zeitnah umsetzen. Zudem braucht es Umsetzungsfristen. Deutschland hat bei der Digitalisierung bereits ein Jahrzehnt verschlafen und damit ist der zeitliche Spielraum erschöpft. Wir können es uns nicht leisten, eine weitere Dekade zu verschlafen, wenn wir international konkurrenzfähig bleiben wollen. Das OZG muss jetzt ein echter Paukenschlag werden.“
Dazu erklärt der Berichterstatter für Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung der FDP-Fraktion Dr. Volker Redder:
„Das Onlinezugangsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Endlich wird es einfache und barrierefreie digitale Verwaltungsdienstleistungen geben. Davon profitieren insbesondere die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Die FDP-Fraktion hat besonders Wert darauf gelegt, dass zentrale Basisdienste durch den Bund bereitgestellt werden, die Schriftform weitestgehend abgeschafft und das Prinzip von ‚digital and once only‘ im Gesetz verankert wird. Besonders wichtig ist, dass wir zukünftig mit der Standardisierung der Datenmodelle nach dem FAIR-Prinzip arbeiten, welches gewährleistet, dass Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind. Die daraus resultierende beschleunigte Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung wird zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung führen.“