In ihrer Rede zu TOP 24 (Die Schuldenbremse: Ein Garant für solide Landesfinanzen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Am 19. Mai 2010 hat dieses hohe Haus der Änderung der Landesverfassung zur Einführung des umgangssprachlich als „Schuldenbremse“ bezeichneten Grundsatzes ausgeglichener Haushalte und eingeschränkter Kreditaufnahmen zugestimmt. Diese Weitsicht und das klare Bekenntnis zu einer generationengerechten Haushaltspolitik wünschte ich mir auch heute wesentlich häufiger.
Denn vor dem damaligen Hintergrund der, gelinde gesagt, ,angespannten‘ finanziellen Situation des Landes war diese Entscheidung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicherlich nicht einfach. Es war – und das kann man mit Nachdruck sagen – eine gute Entscheidung. Denn die Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte!
Sie macht der Politik deutlich, dass man Geld erst erwirtschaften muss, bevor man es ausgeben kann. Sie ist Ausdruck des politischen Konsenses, dass ein Rückgang der Staatsverschuldung der richtige Weg ist. Dieser Konsens hat, man muss nur den Rückgang der Schuldenquote des Landes betrachten, auch Früchte getragen.
Die Einführung der Schuldenbremse hatte daran einen maßgeblichen Anteil. Denn die Schuldenbremse beschränkt nicht nur die Gesamtausgaben des Landes, sie mahnt auch, Verteilungskonflikte in der Gegenwart nicht mit Schulden zu überdecken und auf die nächste Generation zu verlagern.
Das ist auch gut und richtig so, denn die Herausforderungen in der Zukunft werden nicht kleiner. Man denke nur an die steigenden Zinsbelastungen. Schon ab 2023 wird nach Berechnungen des Finanzministeriums die Marke von einer Milliarde Euro an Zinszahlungen überschritten. Dies ist auch ein Ausdruck der Verschuldungspolitik der Vergangenheit und des immer weiter ausufernden Gebrauchs von Notkrediten.
Mehr Schulden, die es ohne die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form zweifelsohne geben würde, sind daher der falsche Weg. Vor allem, da CDU, Grüne und SPD Notkredite mittlerweile für ihr gesamtes politisches Potpourri nutzen. Aber Monika Heinold wäre nicht Monika Heinold, wenn sie nicht bereits nach der neuesten Möglichkeit suchen würde, das Land weiter zu verschulden.
Sie, Frau Ministerin, werben sogar dafür, das Grundgesetz zu ändern und den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Klimaschutzinvestitionen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das halten wir von der FDP-Fraktion – und das wird Sie nicht überraschen – für den falschen Weg.
Ich möchte Ihnen auch sagen, warum: Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form bietet bereits genug Spielraum für Investitionen und führt bekannterweise auch nicht zu weniger öffentlichen Investitionen. Der Haushaltsgesetzgeber hat sich in der Vergangenheit eher dafür entschieden, Wahlgeschenke zu verteilen, als zu investieren.
Auch ist der Begriff ,Klimainvestitionen‘ äußerst dehnbar, fast so dehnbar wie die Mittelverwendung aus Notkrediten aus Sicht von Schwarz-Grün. Ihr Alternativantrag schließt diese Möglichkeit der weiteren Verschuldung durch eine Grundgesetzänderung nicht aus. Er wirkt auch eher wie ein müdes Lippenbekenntnis.
In der Realität suchen Sie stets nach neuen Möglichkeiten, die Schuldenbremse auszuhebeln. Deshalb möchten wir Sie heute zu einem echten Bekenntnis zur Schuldenbremse in ihrer jetzigen, im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Form bewegen.