In ihrer Rede zu TOP 20 (Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Welt wandelt sich stetig. So ändert und wandelt sich auch unser Umgang mit Bargeld. Während es vor nicht allzu langer Zeit noch üblich war, dass das Bargeld in großem Umfang über die Ladentheke im stationären Einzelhandel floss, haben sich die Präferenzen der Menschen deutlich verschoben. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben den Online-Handel samt Online-Zahlungsdienstleistern sowie das kontaktlose Bezahlen populär gemacht.
Nur noch 30 Prozent der Befragten in Deutschland gaben in einer Umfrage der Bundesbank von 2022 an, dass Bargeld ihr bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In Finnland sind es gerade einmal noch elf Prozent. Auf diese Änderungen der Präferenzen gilt es zu reagieren.
Denn das Bargeld ist bis dato unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel und neben der Mindest- und der Überschussreserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank Teil des Zentralbankgeldes. Wenn sich der Trend weg vom Bargeld fortsetzt, spielt das Zentralbankgeld bald kaum eine Rolle mehr. Das kann – und das muss man deutlich sagen – Vertrauen verspielen. Das Vertrauen in die Zentralbank und deren Handlungsfähigkeit ist aber natürlich wichtig.
Auch wird der Markt der Online-Zahlungsdienstleister hauptsächlich von nicht europäischen Firmen dominiert. Wenn es europäische Lösungen gibt, sind diese nur national. Das muss sich ändern, denn auch hier müssen wir Abhängigkeiten minimieren. Der digitale Euro soll diese Lücke schließen. Dafür hat sich die Europäische Zentralbank schon 2021 auf den Weg gemacht. Und zuletzt hat die EU-Kommission im Juli einen Verordnungsvorschlag zur Einführung eines digitalen Euros vorgelegt.
Und ja, es bleiben noch viele Fragen zur Ausgestaltung offen. Wie soll der digitale Euro zur Verfügung gestellt werden? Per App und Bezahlkarte – oder nur per App? Wer wird sich in Deutschland darum kümmern, dass wirklich jeder Zugang zum digitalen Zentralbankgeld erhält? Wird es ein Verzinsungsverbot geben oder eine maximale Haltemenge? Wie wird sich die Geldpolitik verändern, falls es doch Zinsen auf den digitalen Euro gibt? Und zuletzt: Wie anonym ist anonym?
Als ich das erste Mal den Titel des Koalitionsantrages las, der besagt ,Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten‘, habe ich gedacht, Schwarz-Grün habe etwas Konstruktives zur Debatte beizutragen. Dann würde dieser Antrag jedoch nicht in die klassische Art von Anträgen passen, die wir von Schwarz-Grün gewohnt sind.
Diese sind – werte Kollegen, Sie ahnen es – entweder Kategorie
a) Forderungen an den Bund,
b) Prüfanträge oder – auch gerne gestellt –
c) Begrüßungsanträge.
Welche Art von Antrag liegt nun hier vor?
Ein Antrag, der im Wesentlichen dem Beschluss des Bundesrates vom 29.09.2023 entspricht – und somit bitten Sie die Landesregierung, genau so weiter zu machen wie bisher. Bingo! Ein Begrüßungsantrag!
Zugestimmt haben Sie im Bundesrat ja schon. Warum also dieser Antrag? Meine Theorie: Sie sind mittlerweile thematisch so weit voneinander entfernt, müssen aber unbedingt einen Antrag stellen, um zu signalisieren, dass Sie konstruktiv zusammenarbeiten. Da ist es das Naheliegendste, einfach einen Bundesratsbeschluss aufzuwärmen.
Wir werden Ihrem Antrag aber dennoch zustimmen, denn er schadet nicht. Der digitale Euro kann unsere gemeinsame Währung in das neue Jahrtausend bringen und dabei ist es natürlich wichtig, die Bevölkerung zu informieren, die Prozesse transparent zu gestalten und die Risiken für die Finanzmärkte zu minimieren.“